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   LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19   

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https://dejure.org/2020,46335
LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19 (https://dejure.org/2020,46335)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18.02.2020 - 2 O 312/19 (https://dejure.org/2020,46335)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 2 O 312/19 (https://dejure.org/2020,46335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund einer nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzten Aufklärungsobliegenheit eines Versicherungsnehmers i.R.e. Unfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19
    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris, Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.

    Mangels hinreichender Anknüpfungspunkte, die auf einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock schließen lassen könnten, kommt die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu der rein pauschalen Behauptung des Klägers, er habe sich nach dem Unfall in einem schuldunfähigen Zustand befunden, nicht in Betracht (OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009 - 8 U 79/09 -, Rn. 26, juris).

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19
    Verlässt der Versicherungsnehmer unerlaubt den Unfallort, geht dies regelmäßig mit konkreten Feststellungsnachteilen für den Versicherer einher, die einen Kausalitätsgegennachweis nach E.2.2 der Versicherungsbedingungen i.V.m. § 28 Abs. 3 VVG unmöglich machen und damit zum Verlust des Vollkaskoschutzes führen (vgl. OLG Naumburg Urteil vom 21.06.2012, 4 U 85/11, juris).

    Bleibt dies unklar und in der Schwebe, ist der Versicherungsnehmer beweisfällig und der Versicherer nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei geblieben (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 U 85/11 -, Rn. 25 - 29, juris).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00

    Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19
    Ein vorsatz- oder schuldausschließender Unfallschock kommt nämlich nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch dann selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Januar 2001 - 7 U 23/00 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts H vom 18.02.2020, Az. 2 O 312/19, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.
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