Rechtsprechung
LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rewis.io
Bestätigung einer einstweiligen Verfügung wegen negativer Online-Bewertung eines Zahnarztes.
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 25.03.2021 - 2 O 78/21
- LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Dabei ist die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts (BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04).Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein ganz anderes Gesicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist um sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil zu bilden (BGH NJW 2006, 601 603 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Vor allem dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvortrags hätten führen können (BGH NJW 2004, 598). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Für diesen Fall, durften aber keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (BGH, aaO unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 113 ff; BVerfGE 114, 339 ff - Stolpe-Beschluss). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Für diesen Fall, durften aber keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (…BGH, aaO unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 113 ff; BVerfGE 114, 339 ff - Stolpe-Beschluss). - OLG Hamm, 13.03.2018 - 26 U 4/18
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Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Wird die Benotung auf tatsächliche Behauptungen gestützt, kommt es auch für die Rechtmäßigkeit der Benotung selbst darauf an, ob die Tatsachenbehauptung zulässig ist (OLG Hamm, CR 2018, 396).