Rechtsprechung
LG Heidelberg, 18.10.2011 - 2 O 201/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitsversicherung: Unrichtige bzw. unvollständige Beantwortung von Fragen des Versicherers zur Risikoeinschätzung im Zusammenhang mit der Nichtangabe eines vereinzelten erhöhten Blutwerts
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können wegen eines vereinzelt erhöhten Blutwertes i.R. einer Krankheitsdiagnose grds. nicht versagt werden; Anforderungen an das Vorliegen einer Gesundheitsstörung bei Vorliegen eines vereinzelten erhöhten ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsversicherung - erhöhter Blutwert
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG a.F. § 16; VVG a.F. § 17; VVG a.F. § 18
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können wegen eines vereinzelt erhöhten Blutwertes i.R. einer Krankheitsdiagnose grds. nicht versagt werden; Anforderungen an das Vorliegen einer Gesundheitsstörung bei Vorliegen eines vereinzelten erhöhten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nicht jede Diagnose ist anzeigepflichtig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 31.01.2006 - 3 U 50/05
Zur Unwirksamkeit eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wegen …
Auszug aus LG Heidelberg, 18.10.2011 - 2 O 201/09
Denn der Umfang der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Beantwortung der ihm vom Versicherer zwecks Risikoeinschätzung unterbreiteten Fragen bestimmt sich nach dem eindeutigen Inhalt der vom Versicherer verlangten Auskünfte; dieser kann nicht erwarten, dass der Versicherungsnehmer bei unklaren oder unvollständigen Fragen von sich aus ihm nachteilige, für den Versicherer aber sachdienliche Informationen mitteilt (OLG Bremen OLGR 2006, 315 Rn 22 und 2. Leitsatz, zitiert nach Juris).