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   LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04   

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https://dejure.org/2004,41877
LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04 (https://dejure.org/2004,41877)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04 (https://dejure.org/2004,41877)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04 (https://dejure.org/2004,41877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit des Nachahmens von Freistempeln der Deutschen Post AG; Annahme einer hoheitlichen Aufgabe beim System der Postbeförderung durch die Deutsche Post AG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04
    Amtliche Wertzeichen im Sinne von § 148 StGB sind vom Staat, einer Gebietskörperschaft, oder einer sonstigen Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts ausgegebene Marken oder Zeichen, die Zahlungen gleicher Art (wie von Gebühren, Steuern, Abgaben, Beiträgen und dergleichen) vereinfachen oder sicherstellen und nachweisen sollen (vgl. BGHSt 32, 68, 75 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 5 Ws 2/01

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies - soweit ersichtlich - noch nicht abschließend entschieden, wenngleich das KG in den nicht tragenden Gründen seines Beschlusses vom 10.01.2002 (5 Ws 2/01) ebenfalls Zweifel an der Anwendbarkeit von § 148 StGB auf Fälle der vorliegenden Art andeutete und stattdessen der Annahme zuneigte, das Nachmachen von Postwertzeichen erfülle den Tatbestand des § 267 StGB.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04
    Die vom Verfassungs- und Gesetzgeber für eine Übergangszeit in Kauf genommene Suspendierung des Wettbewerbs stellt daher keine Fortsetzung eines Verwaltungsmonopols dar; vielmehr wird ein Unternehmen privaten Rechts im Rahmen eines Monopols sui generis durch Verleihung einer exklusiven Lizenz zur privatwirtschaftlichen Erbringung von Dienstleistungen berechtigt (BVerfG DVBl 2004, 139).
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