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   LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10   

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https://dejure.org/2010,14038
LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10 (https://dejure.org/2010,14038)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19.11.2010 - 5 S 34/10 (https://dejure.org/2010,14038)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19. November 2010 - 5 S 34/10 (https://dejure.org/2010,14038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser; Recht eines Vermieters zum Einbau eines Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umstellung der Verbrauchserfassung für Heizkosten auf Funk; Funkübertragung von Messdaten; Folgen unterlassener Modernisierungsankündigung; Umstellung auf funkabgelesene Kaltwasserzähler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser; Recht eines Vermieters zum Einbau eines Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht bei Austausch des Verbrauchserfassungssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldungspflicht bei Austausch des Verbrauchserfassungssystems (IMR 2011, 1041)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Kassel, 27.05.2004 - 1 S 381/03
    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Zwar wird häufig vertreten, die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV beziehe sich nur auf die erstmalige Ausstattung mit Messgeräten zur Verbrauchserfassung (LG Kassel NZM 2006, 818; AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 5 [[...]] mit zust. Anm. Lammel WuM 2010, 623; für Duldungspflicht allenfalls bei Freihaltung von den Mehrkosten LG Hamburg, WuM 2009, 124 m.w.N.; offen gelassen von BGH WuM 2010, 427 [428]).

    Häufig wird vertreten, dass dadurch die Duldungspflicht des Mieters entfällt (LG Kassel NZM 2006, 818; Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, HeizKV § 4 Rn. 31; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Auflage 2009, Anhang I Rn. 38).

    Im Hinblick auf die abweichende Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV durch LG Kassel NZM 2006, 818 erfordert auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • AG Berlin-Lichtenberg, 02.05.2007 - 7 C 101/07

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung des Austauschs von Wärmemengenzählern

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Wenn der Gebäudeeigentümer im öffentlichen Interesse namentlich der Energieeinsparung verpflichtet wird, die Wohnung dauerhaft mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen, so muss ihm das Wahlrecht, das den Eingriff in sein Eigentumsrecht mildert, auch dauerhaft verbleiben (wie hier AG Lichtenberg, Urteil vom 2.5.2007 - Az. 7 C 101/07 -, Abs.-Nr. 9 [[...]]; Schmid in Münchener Kommentar zum BGB , 5. Aufl. 2008, HeizkostenV § 4 Rn. 3).

    Das wird zwar gerade für den Austausch gegen Funk-Erfassungsgeräte im Allgemeinen unterschiedlich beurteilt (ablehnend AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 4 [[...]]; bejahend AG Lichtenberg, Urteil vom 2.5.2007 -Az. 7 C 101/07 - Abs.-Nr. 4 ff. [[...]] und AG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2005 - Az. 33 C 2742/05 - Abs.-Nr. 12 ff. [[...]]), kann aber jedenfalls vorliegend nicht zweifelhaft sein, wo angesichts der oben begründeten Duldungspflicht für den Austausch von Wärme- und Warmwasserzähler lediglich wegen der Erfassung des Kaltwasserverbrauchs noch zur Ablesung die Wohnung betreten werden müsste und der Mieter deshalb anwesend sein oder seine Vertretung organisieren müsste.

  • AG Berlin-Schöneberg, 24.02.2010 - 14 C 218/09

    Duldungsanspruch des Vermieters: Einbau einer Funksteuerung der Wärmemengenzähler

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Zwar wird häufig vertreten, die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV beziehe sich nur auf die erstmalige Ausstattung mit Messgeräten zur Verbrauchserfassung (LG Kassel NZM 2006, 818; AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 5 [[...]] mit zust. Anm. Lammel WuM 2010, 623; für Duldungspflicht allenfalls bei Freihaltung von den Mehrkosten LG Hamburg, WuM 2009, 124 m.w.N.; offen gelassen von BGH WuM 2010, 427 [428]).

    Das wird zwar gerade für den Austausch gegen Funk-Erfassungsgeräte im Allgemeinen unterschiedlich beurteilt (ablehnend AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 4 [[...]]; bejahend AG Lichtenberg, Urteil vom 2.5.2007 -Az. 7 C 101/07 - Abs.-Nr. 4 ff. [[...]] und AG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2005 - Az. 33 C 2742/05 - Abs.-Nr. 12 ff. [[...]]), kann aber jedenfalls vorliegend nicht zweifelhaft sein, wo angesichts der oben begründeten Duldungspflicht für den Austausch von Wärme- und Warmwasserzähler lediglich wegen der Erfassung des Kaltwasserverbrauchs noch zur Ablesung die Wohnung betreten werden müsste und der Mieter deshalb anwesend sein oder seine Vertretung organisieren müsste.

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Vor einer missbräuchlichen Ausübung dieses Rechts ist der Mieter nach dem Rechtsgedanken des § 315 BGB ausreichend geschützt, weil die Entscheidung des Vermieters auf Ermessensüberschreitung überprüft wird (LG Hamburg WuM 1990, 33; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 11. Aufl. 2009, Rn. 6133a; Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, HeizKV § 4 Rn. 4).

    Eine ernstzunehmende Besorgnis einer schadensträchtigen Gefahr im Sinne einer wissenschaftlichen Verifizierbarkeit (so für Verdunster-Messgeräte LG Hamburg WuM 1990, 33) ist deshalb nicht ersichtlich; die allgemeine Erwägung, die absolute Ungefährlichkeit der Funk-Messgeräte sei noch nicht abschließend bewiesen, genügt angesichts der zahlreichen Alltagsgefahren, die im täglichen Lebens auftreten und hingenommen werden, nicht.

  • AG Frankfurt/Main, 11.11.2005 - 33 C 2742/05

    Duldungspflicht eines Mieters für die Vornahme einer Modernisierungsmaßnahme an

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Das wird zwar gerade für den Austausch gegen Funk-Erfassungsgeräte im Allgemeinen unterschiedlich beurteilt (ablehnend AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 4 [[...]]; bejahend AG Lichtenberg, Urteil vom 2.5.2007 -Az. 7 C 101/07 - Abs.-Nr. 4 ff. [[...]] und AG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2005 - Az. 33 C 2742/05 - Abs.-Nr. 12 ff. [[...]]), kann aber jedenfalls vorliegend nicht zweifelhaft sein, wo angesichts der oben begründeten Duldungspflicht für den Austausch von Wärme- und Warmwasserzähler lediglich wegen der Erfassung des Kaltwasserverbrauchs noch zur Ablesung die Wohnung betreten werden müsste und der Mieter deshalb anwesend sein oder seine Vertretung organisieren müsste.
  • OLG Köln, 07.05.2010 - 4 WF 27/10

    Gegenstandswert für die Androhung von Ordnungsgeld im Rahmen einer einstweiligen

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Verlängerung der Frist für die Vorankündigung der zu duldenden Maßnahmen und die Abweisung des Antrags auf Androhung eines Ordnungsgeldes kostenrechtlich nicht ins Gewicht fallen (zu letzerem OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2010 - 4 WF 27/10 [[...]]: unbedeutende Vorbereitungs- bzw. Nebentätigkeit, die mit dem Verfahren zusammenhängt).
  • AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung unter

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Wird das Verfahren, das die HeizkV vorsieht, erst gar nicht eingehalten, kann die Maßnahme nicht als widerspruchslos akzeptiert gelten (AG Neuss, Urteil vom 17.6.1994 - Az. 36 C 85/93 -, Abs.-Nr. 5 [[...]]; Schmid in Münchener Kommentar zum BGB , 5. Aufl. 2008, HeizkostenV § 4 Rn. 7).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
    Zwar wird häufig vertreten, die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV beziehe sich nur auf die erstmalige Ausstattung mit Messgeräten zur Verbrauchserfassung (LG Kassel NZM 2006, 818; AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 5 [[...]] mit zust. Anm. Lammel WuM 2010, 623; für Duldungspflicht allenfalls bei Freihaltung von den Mehrkosten LG Hamburg, WuM 2009, 124 m.w.N.; offen gelassen von BGH WuM 2010, 427 [428]).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Das Berufungsgericht (LG Heidelberg, WuM 2011, 14 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen; Bestreiten der per

    Denn nach Sinn und Zweck des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV sollen die Nutzer ausschließlich vor den - so die Befürchtung des Verordnungsgebers - höheren Kosten der gemieteten oder sonst durch Gebrauchsüberlassung verschafften Ausstattung zur Verbrauchserfassung geschützt werden (vgl. LG Heidelberg Urteil vom 19.11.2010 zum Az.: 5 S 34/10).
  • LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17

    Duldungspflicht hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung

    Indem die Ergebnisse des Selbsttests außerhalb der Wohnung empfangen werden können, ist eine Auswertung der Prüfergebnisse und ihre Dokumentation aber ohne Betreten der Wohnung möglich, mithin schneller, günstiger und ohne dass die Mieter jeweils anwesend sein müssten (vgl. für Verbrauchserfassungsgeräte die Rechtsprechung der Kammer in WuM 2011, 14, bestätigt durch BGH NJW 2011, 3514).
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