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   LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16   

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https://dejure.org/2019,25929
LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16 (https://dejure.org/2019,25929)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25.01.2019 - 4 O 165/16 (https://dejure.org/2019,25929)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 4 O 165/16 (https://dejure.org/2019,25929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verweisung eines Mechanikers auf Alternativberuf des Lagerarbeiters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
    Als Sachvortrag genügt dazu nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. BGH NJW-RR 2004, S. 1679 ebenda).
  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
    a) Rechtsverfolgungskosten sind als adäquat verursachte Verzugsfolge zu erstatten, wenn sie - nach Eintritt des Verzugs - aus Sicht des Forderungsgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH NJW 2015, S. 3782 [3784 Rn. 33]).
  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
    In einem solchen Falle genügt es daher nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vergleichbarkeit der anderen Tätigkeit nur summarisch bestreitet, vielmehr obliegt es ihm von Anfang an vorzutragen - und erforderlichenfalls zu beweisen -, dass und warum er diese Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (vgl. BGH NJW-RR 2000, S. 691 [692]).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14 -, juris Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 12 U 196/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit der Tätigkeit eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
    Hierzu bedarf es eines konkreten Vergleichs der Anforderungsprofile der zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit der aufgezeigten Verweisungstätigkeit (vgl. OLG Karlsruhe r + s 2008, S. 251 ebenda m.w.N.).
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