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   LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19   

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https://dejure.org/2019,22559
LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19 (https://dejure.org/2019,22559)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26.07.2019 - 5 T 58/19 (https://dejure.org/2019,22559)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 5 T 58/19 (https://dejure.org/2019,22559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1004 Abs 1 S 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
    Meinungsäußerungsfreiheit in Gemeinderatssitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Bewusst unwahre Tatsachenäußerungen genießen den Grundrechtsschutz überhaupt nicht (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 [1415 f.]).

    Diese Aussage ist aber nun offensichtlich durch ein Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens und der Beurteilung (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 [1415 f.]) geprägt, denn was den einen erschrecken mag, kann der andere als gleichgültig ansehen oder gar gutheißen.

  • VG Düsseldorf, 06.11.2015 - 1 K 7540/14

    Ordnungsruf; Rat; Gemeinderat

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Die Sache liegt damit anders, als sie möglicherweise im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Innerorganstreits zu beurteilen wäre (nur dazu VG Düsseldorf, Urt. v. 6.11.2015 - 1 K 7540/14 -).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    a) Das wäre allenfalls bei einer Äußerung der Fall, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, NJW 2009, 749 [750]).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    a) Führt eine Tatsachenbehauptung zu einer Rechtsverletzung, hängt die rechtliche Bewertung vom Wahrheitsgehalt der Äußerung ab (vgl. BVerfG, NJW 1999, 1322 [1324]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Denn das Grundrecht der Meinungsfreiheit will nicht nur der Ermittlung der Wahrheit dienen; es will auch gewährleisten, dass jeder frei sagen kann, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfG, NJW 1976, 1680 [1681]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99

    Rüge eines Gemeinderatsmitglieds wegen Meinungsäußerung als angebliche

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Begrenzt wird seine Meinungsfreiheit durch die ihm ausdrücklich in der Gemeindeordnung auferlegten Sonderpflichten, wie etwa die Verschwiegenheit, und - wie bei jedem anderen Bürger auch - durch die allgemeinen Gesetze i.S. des Art. 5 Abs. 2 GG (VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 2001, 262; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1988, 837).
  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Für die Annahme einer Schmähkritik sind bei Äußerungen im öffentlichen Kontext wie kommunalpolitischen Auseinandersetzungen besonders strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NVwZ 2019, 719).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2019 - 5 T 58/19
    Sie sind grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden (BVerfG, NJW 2003, 1109 [1110]).
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