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   LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19   

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https://dejure.org/2020,13189
LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19 (https://dejure.org/2020,13189)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.05.2020 - 5 S 42/19 (https://dejure.org/2020,13189)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 5 S 42/19 (https://dejure.org/2020,13189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 2 S 1 HeizkostenV, § 9 Abs 2 S 4 HeizkostenV, § 12 Abs 1 S 1 HeizkostenV, § 242 BGB, § 556 BGB
    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten bei Verstoß der Abrechnung gegen die HeizkostenV; Umlegung von Grundsteuernachforderungen für Zeiträume vor Beginn des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kürzungsrecht bei Heiz- und Warmwasserkosten wegen Ersatzverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umlegung von Grundsteuernachforderungen nach dem Abflussprinzip für Zeiträume vor Beginn des Mietverhältnisses als treuewidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Kürzungsrecht bei Heiz- und Warmwasserkosten bei nur lediglich rechnerisch richtigem - nach einem in der Heizkostenverordnung vorgesehenen Ersatzverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzungsrecht bei Heiz- und Warmwasserkosten wegen Ersatzverfahrens? (IMR 2020, 316)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 16.01.2018 - 63 S 91/17

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich Heizkosten bei fehlendem

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Demgegenüber hat die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (NJOZ 2018, 1092) lediglich einen das Kürzungsrecht nicht eröffnenden "Formalverstoß" angenommen, während die 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 16.01.2018 - 63 S 91/17 -) die Gegenauffassung vertritt.

    (4) Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass die Pflicht zum Einbau von Wärmemengenzählern ohne die Sanktionierung durch das Kürzungsrecht leerliefe, weil ein Schaden des Mieters dann regelmäßig nicht nachweisbar wäre (so aber LG Halle, WuM 2019, 318 [319]; LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018 - 63 S 91/17 -, Abs.-Nr. 22).

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 329/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnungsgrundlage und

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Dem jeweiligen Nutzer soll durch die verbrauchsabhängige Abrechnung der Zusammenhang zwischen dem individuellen Verbrauch und den daraus resultierenden Kosten bewusst gemacht werden (BGH, NZM 2016, 381 [382]).

    Wenn der Bundesgerichtshof umgekehrt ausgesprochen hat, dass die im Wege der Differenzberechnung erfolgte Vorerfassung von Nutzergruppen ein Kürzungsrecht begründet (BGH, WuM 2010, 35; BGH, NJW-RR 2016, 585; WuM 2008, 556), so unterscheidet sich das darin von der vorliegenden Konstellation, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizKV Hilfsverfahren nicht kennt, während § 9 Abs. 2 HeizKV sie - wenn auch unter bestimmten, im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen - an sich ausdrücklich vorsieht.

  • LG Itzehoe, 22.03.2019 - 9 S 26/18

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters nach der HeizkostenV bei pflichtwidrig

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Das Landgericht Itzehoe (NJOZ 2013, 491 [493 f.]) hat zunächst der Auffassung zugeneigt, eine in diesem Sinne verbrauchsabhängige Abrechnung sei auch die Anwendung eines in der Heizkostenverordnung vorgesehenen Ersatzverfahrens, geht aber inzwischen davon aus, dass die Ermittlung nach einem Ersatzverfahren, dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, das Kürzungsrecht begründet (LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 9 S 26/18 -).

    Der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV unterstellte Schaden in Höhe von 15 % mangels verbrauchsbezogener Abrechnung steht jedenfalls hiermit in keinem Zusammenhang (Zehelein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, HeizkostenV § 9 Rn. 3); ein solcher Zusammenhang könnte allenfalls dadurch hergestellt werden, dass das Kürzungsrecht nur auf bestimmte vom Vermieter geschaffene Unsicherheiten beschränkt angewandt wird (so LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 9 S 26/18 -, Abs.-Nr. 31 ff.).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Wenn der Bundesgerichtshof umgekehrt ausgesprochen hat, dass die im Wege der Differenzberechnung erfolgte Vorerfassung von Nutzergruppen ein Kürzungsrecht begründet (BGH, WuM 2010, 35; BGH, NJW-RR 2016, 585; WuM 2008, 556), so unterscheidet sich das darin von der vorliegenden Konstellation, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizKV Hilfsverfahren nicht kennt, während § 9 Abs. 2 HeizKV sie - wenn auch unter bestimmten, im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen - an sich ausdrücklich vorsieht.
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Wenn der Bundesgerichtshof umgekehrt ausgesprochen hat, dass die im Wege der Differenzberechnung erfolgte Vorerfassung von Nutzergruppen ein Kürzungsrecht begründet (BGH, WuM 2010, 35; BGH, NJW-RR 2016, 585; WuM 2008, 556), so unterscheidet sich das darin von der vorliegenden Konstellation, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizKV Hilfsverfahren nicht kennt, während § 9 Abs. 2 HeizKV sie - wenn auch unter bestimmten, im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen - an sich ausdrücklich vorsieht.
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Soweit höchstrichterlich entschieden ist, dass Fehler im verbrauchsabhängigen Teil der Abrechnung keine das Kürzungsrecht begründende verbrauchsunabhängige Abrechnung darstellen (BGH, WuM 2012, 38 [40]), betraf das den anders gelagerten Fall, dass der Zähler noch andere Verbräuche eines Nachbarn miterfasst (BGH, WuM 2012, 38 [39]).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Bei "kalten Betriebskosten" ist sowohl eine Umlegung nach dem Leistungs- als auch nach dem Abflussprinzip zulässig (BGH, NZM 2008, 277 [278 f.]).
  • LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 29/18

    Voraussetzungen des Kürzungsrechts bei der Heizkostenabrechnung

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Die 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hält das Kürzungsrecht nur für anwendbar, wenn die Wassermenge erfasst wird, nicht hingegen, wenn die Trennung rein flächenbezogen erfolgt (Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 29/18 -).
  • LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11

    Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
    Das Landgericht Itzehoe (NJOZ 2013, 491 [493 f.]) hat zunächst der Auffassung zugeneigt, eine in diesem Sinne verbrauchsabhängige Abrechnung sei auch die Anwendung eines in der Heizkostenverordnung vorgesehenen Ersatzverfahrens, geht aber inzwischen davon aus, dass die Ermittlung nach einem Ersatzverfahren, dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, das Kürzungsrecht begründet (LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 9 S 26/18 -).
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