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   LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18   

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https://dejure.org/2018,44084
LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18 (https://dejure.org/2018,44084)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31.10.2018 - 4 O 131/18 (https://dejure.org/2018,44084)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 4 O 131/18 (https://dejure.org/2018,44084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anlage eines offenen Treuhandkontos durch Behindertentestaments-Vollstreckerin

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18
    Die angeordnete Testamentsvollstreckung schränkt die Verfügungsbefugnis des Klägers gemäß § 2211 BGB ein; demgemäß können sich die Gläubiger des Klägers nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Vermächtnisgegenstände halten, § 2214 BGB (vgl. Staudinger/Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2223, Rn. 17 sowie allgemein zum Testamentsvollstrecker BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - XII ZB 614/16, NJW-RR 2017, 974, 975, Rn. 12 m.w.N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich auch nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (s. BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - XII ZB 614/16, NJW-RR 2017, 974, 975, Rn. 12 m.w.N.).

    Eine solche gilt es jedenfalls für die Beklagte in jedem Fall zu verhindern (vgl. zur konkludenten Freigabe BGH, Beschl. v. 10.05.2017 - XII ZB 614/16, NJW 2017, 974, 975, der in Rn. 15 jedoch explizit offen lässt, ob die dortige Testamentsvollstreckerin durch die Eröffnung eines Kontos auf die Betroffene den angelegten Betrag im Sinne des § 2217 BGB freigegeben hat, sowie vorgehend LG Darmstadt, Beschl. v. 07.12.2016 - 5 T 582/15, BeckRS 2016, 122928, das die Freigabe aufgrund der konkreten Umstände des Falles verneint hat; der Entscheidung des LG Darmstadt lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers umgekehrt aber auch keinesfalls entnehmen, dass die von der dortigen Testamentsvollstreckerin gewählte Anlageform die einzig richtige Anlageform im Sinne des § 2216 Abs. 1 BGB darstelle; vgl. dazu auch die Anmerkung in NJW-Spezial 2017, 520).

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18
    Er handelt erst dann pflichtwidrig, wenn er die Grenze seines Ermessens überschreitet (OLG Hamm, Urt. v. 24.07.2012 - I-10 U 85/09 - ZEV 2013, 140, 144 m. w. N.).

    Die Pflichten des Testamentsvollstreckers werden so im Einzelnen vom Umfang und von der Art seiner Obliegenheiten bestimmt (vgl. auch OLG Hamm, ZEV 2013, 140, 145 m.w.N.).

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18
    Das gilt etwa für den Vormund und auch im Erbrecht gibt es eine derartige Anlagevorschrift für den Vorerben, § 2119 BGB, nicht jedoch für den Testamentsvollstrecker (vgl. Auch BGH, Urt. v. 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 - NJW 1987, 1070, 1071).
  • LG Darmstadt, 07.12.2016 - 5 T 582/15

    Testamentsvollstreckung eines Behindertentestaments

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18
    Eine solche gilt es jedenfalls für die Beklagte in jedem Fall zu verhindern (vgl. zur konkludenten Freigabe BGH, Beschl. v. 10.05.2017 - XII ZB 614/16, NJW 2017, 974, 975, der in Rn. 15 jedoch explizit offen lässt, ob die dortige Testamentsvollstreckerin durch die Eröffnung eines Kontos auf die Betroffene den angelegten Betrag im Sinne des § 2217 BGB freigegeben hat, sowie vorgehend LG Darmstadt, Beschl. v. 07.12.2016 - 5 T 582/15, BeckRS 2016, 122928, das die Freigabe aufgrund der konkreten Umstände des Falles verneint hat; der Entscheidung des LG Darmstadt lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers umgekehrt aber auch keinesfalls entnehmen, dass die von der dortigen Testamentsvollstreckerin gewählte Anlageform die einzig richtige Anlageform im Sinne des § 2216 Abs. 1 BGB darstelle; vgl. dazu auch die Anmerkung in NJW-Spezial 2017, 520).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2018 - 3 W 71/18

    Gemeinschaftliches Testament - Widerruf der Zustimmung zur Scheidung

    Es mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Gemeinschaftliches Testament - Widerruf der Zustimmung zur Scheidung OLG Oldenburg - Az.: 3 W 71/18 - Beschluss vom 26.09.2018 Die Beschwerde der Zuwiderhandlung gegen eine Pflichtteilsstrafklausel OLG Köln - Az.: 2 Wx 314/18 und 2 Wx 316/18 - Beschluss vom 27.09.2018 Die Bindung des überlebenden Ehegatten an ein gemeinschaftliches Testament OLG Stuttgart - Az.: 8 W 423/16 - Beschluss vom 05.10.2018 1. Die Beschwerde Pflichtteilsstrafklausel - Auslegung der Formulierung - Verlangen des Pflichtteils Oberlandesgericht Hamburg - Az.: 2 W 104/16 - Beschluss vom 05.10.2018 1. Die Ehegattentestamentsauslegung - Begriff des gleichzeitigen Ablebens OLG Frankfurt - Az.: 21 W 38/18 - Beschluss vom 23.10.2018 Die befristete Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in internationalen Erbfällen OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Sa 1/18 - Beschluss vom 26.10.2018 Zuständig für Treuhandkontoanlage durch Behindertentestaments-Vollstreckerin LG Heidelberg - Az.: 4 O 131/18 - Urteil vom 31.10.2018 1. Die Klage wird weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 3 Sa 1/18

    Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in

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