Rechtsprechung
LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10 Hg |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung i.R.e. Feststellungsklage nach § 179 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 04.06.2010 - 8 C 622/10
- LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10 H
- BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Wuppertal, 30.11.2001 - 36 C 366/01
Außergerichtliche Schlichtung für Forderungsfeststellungsklage
Auszug aus LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10
Danach ist die ohne vorherige Durchführung des vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig (vgl. auch AG Wuppertal 36 C 366/01 v. 30.11.2001, zit. nach LexisNexis).Bereits diese Formulierung spricht dafür, dass es sich bei der Klage um ein Verfahren außerhalb des Insolvenzverfahrens handelt, also um eine Klage außerhalb des "Gesamtvollstreckungsverfahrens" und somit nicht um eine Klage "wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen" (vgl. Mankowski EWiR 2002, 347).
Das Schlichtungsverfahren kann vielmehr durchaus dazu führen, dass die Streitigkeiten zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zügig und effektiv beigelegt werden (so auch Mankowski EWiR 2002, 347 f.).
Es entspricht deshalb der einhelligen Ansicht in der Literatur (…Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO-Kommentar, 40. Lfg. 5/10, § 180 Rn. 6;… Gruber in Berliner Kommentar zum Insolvenzrecht, Stand: Februar 2009, § 180 Rn. 10;… Schmidt in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009, § 180 Rn. 6, zit. nach LexisNexis; Mankowski EWiR 2002, 347; Dziesiaty jurisPR-InsR 12/2006 Anm. 4), dass für Feststellungsklagen der vorliegenden Art ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen ist.
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …
Auszug aus LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10
Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BGH vom 22.1.2009 (IX ZR 235/08) betraf die Frage der Streitwertfestsetzung einer Klage, die auf die Feststellung gerichtet ist, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt. - BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99
Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO
Auszug aus LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10
Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung zu erwartenden Quote (BGH NJW-RR 2000, 354 f.).