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   LG Heilbronn, 03.09.2021 - My 11 O 248/20   

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LG Heilbronn, 03.09.2021 - My 11 O 248/20 (https://dejure.org/2021,45618)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.09.2021 - My 11 O 248/20 (https://dejure.org/2021,45618)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. September 2021 - My 11 O 248/20 (https://dejure.org/2021,45618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag zwischen Unternehmen - vereinbarte Preise sind Netto-Preise

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 171 Abs 14 AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Abs 1 VOB/B
    Vereinbarung von "Nettovergütungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwischen Unternehmen vereinbarte Preise sind Netto-Preise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischen Unternehmen vereinbarte Preise sind Netto-Preise! (IBR 2022, 6)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 211/20

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Das Gericht stellt klar, dass es die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch der Zedentin gegen die Beklagte aus ergänzender Vertragsauslegung der streitgegenständlichen Werkverträge bestehen könnte, bejaht und sich - im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Handhabung der auf diese Praxis der Finanzverwaltung ausgerichteten Verträge - damit der ständigen Rechtsprechung zu dieser Thematik anschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Az. VII ZR 157/17; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020, Az. 10 U 211/20, juris-Rn. 26 m.w.N.).

    Insbesondere war in diesen Fällen unstreitig , dass die Änderungsbescheide gegen die dortigen Zedenten bestandskräftig festgesetzt wurden (vgl. das auf den Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart, Az. 13 U 232/20 basierende Urteil des LG Heilbronn, Urteil vom 16.06.2020, Az. 8 O 348/19, S. 2; vgl. weiterhin das in dem hiesigen Verfahren ebenfalls vielfach zitierte Urteil des OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020, Az. 10 U 211/20, juris-Rn. 3).

    Daher kommt es auf die Erhebung der Verjährungseinrede durch die Zedentin nicht an (a.A. aber offenbar OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020, Az. 10 U 211/20, juris-Rn. 39, das davon auszugehen scheint, dass sich ein Steuerschuldner wie die Zedentin sich auf die Verjährung "berufen" müsse).

  • BFH, 04.08.2020 - VIII R 39/18

    Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Diese Frage hat der Bundesfinanzhof im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie entschieden (BFH, Urteil vom 04.08.2020, Az. VIII R 39/18, juris-Rn. 28).

    Macht - so die Gesetzesbegründung (BTDrucks 10/1636, S. 44) - der Steuerpflichtige die unwirksame Bekanntgabe geltend, seien die aufgrund des Steuerbescheides geleisteten Zahlungen innerhalb der Zahlungsverjährungsfrist zu erstatten (BFH, Urteil vom 04.08.2020, Az. VIII R 39/18, a.a.O.).

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Mit Urteil vom 22.08.2013 (Az. V R 37/10) entschied der Bundesfinanzhof, dass das Reverse-Charge Verfahren auf die Erbringung von Bauleistungen keine Anwendung finde, wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Bauträger handele.

    Denn das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.08.2013 (Az. V R 37/10) musste dem Kläger jedenfalls im Laufe des Jahres 2013 bekannt geworden sein.

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Vereinbarungen zwischen Unternehmen umfassen zwar grundsätzlich auch die Umsatzsteuer (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - IX ZR 138/14; bei Kaufpreisforderungen: BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, juris-Rn. 11).

    Im Unterschied dazu wird bei Geschäftshandlungen gegenüber Privatkunden in der Regel nur der Kaufpreis ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Mehrwertsteuer genannt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, juris-Rn. 13).

  • FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs.

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Das FG Münster (FG Münster, Urteil vom 17.06.2020, Az. 15 K 3839/17 AO, juris-Rn. 69) hat darauf hingewiesen, dass zu beachten sei, dass im Rahmen der Feststellung des Bestehens des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs durch ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit implizit die Rechtmäßigkeit der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Bauleistenden zu prüfen ist, da nur die Rechtmäßigkeit dieser Änderung den Umsatzsteuernachforderungsanspruch zur Entstehung gelangen lässt.
  • FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 193/18

    Erlass eines rechtswidrigen Steuerbescheids nach Eintritt der

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Der Steuererstattungsanspruch der Beklagten ist nicht Folge einer geänderten Steuerfestsetzung bzw. beruht auf der Erkenntnis der Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung bei der Zedentin; vielmehr ist umgekehrt die Steuerfestsetzung bei der Zedentin Folge der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte (so auch in einem vergleichbaren Fall Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 07.06.2018, Az. 5 V 123/18, juris-Rn. 21, das über den Änderungsbescheid des Drittunternehmers zu entscheiden hatte ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019, Az. 5 K 193/18, juris-Rn. 22 ff., 29 f.).
  • FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides wegen Ablaufs der

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Der Steuererstattungsanspruch der Beklagten ist nicht Folge einer geänderten Steuerfestsetzung bzw. beruht auf der Erkenntnis der Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung bei der Zedentin; vielmehr ist umgekehrt die Steuerfestsetzung bei der Zedentin Folge der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte (so auch in einem vergleichbaren Fall Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 07.06.2018, Az. 5 V 123/18, juris-Rn. 21, das über den Änderungsbescheid des Drittunternehmers zu entscheiden hatte ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019, Az. 5 K 193/18, juris-Rn. 22 ff., 29 f.).
  • LG Berlin, 12.06.2018 - 22 O 338/16

    Regressanspruch des Gebäudeversicherers: Beweisfälligkeit hinsichtlich der an den

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Dies übersteigt die menschliche Erinnerungsfähigkeit (so auch LG Berlin, Urteil vom 12.06.2018, Az. 22 O 338/16, juris-Rn. 20 zu einem vergleichbaren Fall hinsichtlich der Überweisungen von Geld, wobei das LG Berlin bereits einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genügen ließ).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 138/14

    Umsatzsteuer als Teil der Vergütungsforderung; Umsatzsteueranspruch bei nicht

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Vereinbarungen zwischen Unternehmen umfassen zwar grundsätzlich auch die Umsatzsteuer (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - IX ZR 138/14; bei Kaufpreisforderungen: BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, juris-Rn. 11).
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
    Das Gericht stellt klar, dass es die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch der Zedentin gegen die Beklagte aus ergänzender Vertragsauslegung der streitgegenständlichen Werkverträge bestehen könnte, bejaht und sich - im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Handhabung der auf diese Praxis der Finanzverwaltung ausgerichteten Verträge - damit der ständigen Rechtsprechung zu dieser Thematik anschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Az. VII ZR 157/17; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020, Az. 10 U 211/20, juris-Rn. 26 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 232/20

    Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Verjährungseinrede: Anmeldung eines

  • BFH, 16.11.2011 - V B 34/11

    Zweck des § 171 Abs. 14 AO

  • KG, 25.09.2018 - 7 U 4/18

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

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