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   LG Heilbronn, 05.12.2019 - Bm 6 O 443/18   

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LG Heilbronn, 05.12.2019 - Bm 6 O 443/18 (https://dejure.org/2019,51917)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05.12.2019 - Bm 6 O 443/18 (https://dejure.org/2019,51917)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - Bm 6 O 443/18 (https://dejure.org/2019,51917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Nr 9 WHG, § 3 Nr 10 WHG, § 89 Abs 1 WHG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Ansprüche eine Gemeinde gegen ein Chemieunternehmen bei einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Gewässerveränderung durch Verunreinigungen des Grundwassers bei Einleitung von Trifluoracetat (TFA)-haltigen Abwässern und Überschreitung des gesundheitlichen Orientierungswertes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 180/86

    Wasservergiftung - § 22 WHG, Untersuchungskosten bei Wasserprobe durch

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Einer solchen Gewässernutzung kann der haftungsrechtliche Schutz des § 89 Abs. 1 WHG nicht versagt werden (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, III ZR 180/86 Rz. 12).

    Die Argumentation setzt sich mit der Konzeption, die auf jede nicht unerhebliche Minderung der Wasserqualität abstellt, in Widerspruch (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, III ZR 180/86 Rz. 24).

    Darunter fallen aber auch alle Maßnahmen, für die ein Wasserwerk im Rahmen vernünftiger Risikovorsorge begründeten Anlass hat, wobei es ausreicht, dass der eingeleitete Schadstoff eine Prüfung nahelegt, ob eine erlaubte Benutzung dieses Gewässers oder des auf angrenzendem Gelände befindlichen Grundwassers risikolos fortgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, III ZR 180/86 Rz. 25).

  • BGH, 07.11.2002 - III ZR 147/02

    Haftung des Betreibers einer Kläranlage

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    auch schon die Verminderung des Sauerstoffgehaltes des Wassers durch ein Klärwerk zählt (BGH VersR 2003, 254; Reiff in: Berendes/Frenz/Müggenbork, WHG, 2. Aufl. 2017, § 89 Rz. 37; Staudinger/Kohler (2017) § 89 WHG Rz. 13).

    Hinzu kommt, dass auch der Bundesgerichtshof schon bei Vorliegen möglicher Gefahren alleine für die Trinkwasserqualität - ohne dass er eine Gesundheitsgefährdung oder die Besorgnis einer solchen als zusätzliche Voraussetzung statuiert hat - dem Wasserversorger weitere Vorsorgemaßnahmen im Interesse seiner Abnehmer zugebilligt hat, die jedenfalls im Grundsatz gemäß § 89 WHG ersatzfähig sind (BGH VersR 2003, 254).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Es ist nicht grundsätzlich und generell unzulässig, in einem Klageantrag auslegungsbedürftige Begriffe zu verwenden (vergleiche BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, I ZR 38/00, Rz. 27 ff. nach juris).
  • OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18

    Mensch gegen Maschine - Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Das gilt indessen nur, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistung- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGHZ 182, 116 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, 6 U 234/18 Rz. 37 ff., juris; Musielak in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 304 ZPO Rz. 26; Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl.2019 Rz. 26; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 13672 Rz. 105).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGHZ 153, 69 ff. Rz. 46).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Das gilt indessen nur, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistung- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGHZ 182, 116 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, 6 U 234/18 Rz. 37 ff., juris; Musielak in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 304 ZPO Rz. 26; Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl.2019 Rz. 26; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 13672 Rz. 105).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Das gilt indessen nur, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistung- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGHZ 182, 116 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, 6 U 234/18 Rz. 37 ff., juris; Musielak in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 304 ZPO Rz. 26; Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl.2019 Rz. 26; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 13672 Rz. 105).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18
    Ein solches besteht zwar für einen künftigen Anspruch auf Ersatz eines allgemeinen Vermögensschadens regelmäßig nicht, solange der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, IX ZR 49/02, Rn. 7, juris).
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