Rechtsprechung
LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter nicht räumungsfähig: Fortsetzung des Mietverhältnisses
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn der Mieter nicht räumungsfähig ist ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter nicht räumungsfähig: Fortsetzung des Mietverhältnisses (IMR 2022, 352)
Verfahrensgang
- AG Vaihingen/Enz, 22.06.2021 - 1 C 402/19
- LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Vaihingen/Enz, 22.06.2021 - 1 C 402/19
Unzumutbare Härte durch Kündigung einer Mietwohnung
Auszug aus LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom 22.06.2021, Az. 1 C 402/19, wird zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Vaihingen vom 22.06.2021, Az. 1 C 402/19 wird abgeändert.
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
Auszug aus LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
b) Auf Klägerseite ist das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098). - BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
a) Als Härtegründe i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB kommen nur solche für den Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile wirtschaftlicher, finanzieller, gesundheitlicher, familiärer oder persönlicher Art in Betracht, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2019, Az. VIII ZR 180/18). - BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
b) Auf Klägerseite ist das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098). - BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
Maßgebend für die Abwägung der beiderseitigen Interessen im Rahmen des § 574 BGB ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen (BGH, Urteil vom 11.12.2019, Az. VIII ZR 144/19).