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LG Heilbronn, 09.09.2019 - Ri 1 T 107/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 104 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 5 S. 2
Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Anhörung, Richter, Vorführung, Unverzüglichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17
Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigt keine …
Auszug aus LG Heilbronn, 09.09.2019 - 1 T 107/19
Nur so kann gewährleistet werden, dass der von der Maßnahme in seinen subjektiven Rechten Betroffene den Rechtsweg in effektiver Weise beschreiten und bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung noch festgestellt werden kann, ob aus sachlich zwingenden Gründen vom Gebot der Herbeiführung einer unverzüglichen richterlichen Entscheidung abgesehen werden durfte (BVerfG Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04, LG Traunstein, Beschluss vom 03.11.2017, 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17). - BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung
Auszug aus LG Heilbronn, 09.09.2019 - 1 T 107/19
Nur so kann gewährleistet werden, dass der von der Maßnahme in seinen subjektiven Rechten Betroffene den Rechtsweg in effektiver Weise beschreiten und bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung noch festgestellt werden kann, ob aus sachlich zwingenden Gründen vom Gebot der Herbeiführung einer unverzüglichen richterlichen Entscheidung abgesehen werden durfte (BVerfG Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04, LG Traunstein, Beschluss vom 03.11.2017, 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus LG Heilbronn, 09.09.2019 - 1 T 107/19
Unverzüglich ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (BVerfG Beschluss vom 15.05.2002, 2 BvR 2292/00).