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   LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21   

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LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21 (https://dejure.org/2022,1021)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11.01.2022 - 1 Qs 95/21 (https://dejure.org/2022,1021)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21 (https://dejure.org/2022,1021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Corona, Durchsuchung, Anfangsverdacht, gefälschte Impfausweise

  • strafrechtsiegen.de

    Gefälschter Impfnachweis in Apotheke vorgelegt - Hausdurchsuchung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 267 Abs 1 StGB, § 277 StGB vom 13.11.1998, § 279 StGB vom 13.11.1998, § 33 Abs 4 S 1 StPO, § 152 Abs 2 StPO
    Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Durchsuchung wegen Impfausweisfälschung? - "Anfangsverdacht” auch nach altem Recht bejaht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorlage gefälschter Impfnachweise in Apotheken - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Landau/Pfalz, 13.12.2021 - 5 Qs 93/21

    Fälschung von Impfpässen nach altem Recht nicht strafbar - Corona-Virus

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21
    Dieser Argumentation sind zuletzt auch einige Landgerichte (LG Osnabrück am 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21; LG Karlsruhe am 26. November 2021 hinsichtlich Corona-Tests - 19 Qs 90/21; LG Paderborn am 1. Dezember 2021 - 5 Qs 33/21 und LG Landau/Pfalz am 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21) gefolgt und haben folgerichtig daraus eine Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfausweise (und im Fall des LG Karlsruhe gefälschter Testbescheinigungen) vor anderen als den in §§ 277, 279 StGB a.F. bezeichneten Adressaten verneint.
  • LG Paderborn, 01.12.2021 - 5 Qs 33/21

    Corona, Impfausweis, Gesundheitszeugnis, Vorlage, digitales Impfzertifikat

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21
    Dieser Argumentation sind zuletzt auch einige Landgerichte (LG Osnabrück am 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21; LG Karlsruhe am 26. November 2021 hinsichtlich Corona-Tests - 19 Qs 90/21; LG Paderborn am 1. Dezember 2021 - 5 Qs 33/21 und LG Landau/Pfalz am 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21) gefolgt und haben folgerichtig daraus eine Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfausweise (und im Fall des LG Karlsruhe gefälschter Testbescheinigungen) vor anderen als den in §§ 277, 279 StGB a.F. bezeichneten Adressaten verneint.
  • LG Osnabrück, 26.10.2021 - 3 Qs 38/21

    Gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzeigen ist nicht strafbar

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21
    Dieser Argumentation sind zuletzt auch einige Landgerichte (LG Osnabrück am 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21; LG Karlsruhe am 26. November 2021 hinsichtlich Corona-Tests - 19 Qs 90/21; LG Paderborn am 1. Dezember 2021 - 5 Qs 33/21 und LG Landau/Pfalz am 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21) gefolgt und haben folgerichtig daraus eine Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfausweise (und im Fall des LG Karlsruhe gefälschter Testbescheinigungen) vor anderen als den in §§ 277, 279 StGB a.F. bezeichneten Adressaten verneint.
  • LG Karlsruhe, 26.11.2021 - 16 Qs 90/21

    Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Antigentests

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21
    Dieser Argumentation sind zuletzt auch einige Landgerichte (LG Osnabrück am 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21; LG Karlsruhe am 26. November 2021 hinsichtlich Corona-Tests - 19 Qs 90/21; LG Paderborn am 1. Dezember 2021 - 5 Qs 33/21 und LG Landau/Pfalz am 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21) gefolgt und haben folgerichtig daraus eine Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfausweise (und im Fall des LG Karlsruhe gefälschter Testbescheinigungen) vor anderen als den in §§ 277, 279 StGB a.F. bezeichneten Adressaten verneint.
  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    Ausdrückliche Hinweise auf einen Anwendungsvorrang des § 277 StGB enthält das Gesetz nicht (LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22

    Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke

    Dieser Ansicht haben sich mittlerweile auch mehrere Gerichte angeschlossen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 Ws 732/21, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21, juris; LG Karlsruhe, Beschluss vom 26. November 2021 - 19 Qs 90/21; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 5 Qs 107/21, juris; LG Landau, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21; zweifelnd hingegen LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21, juris).

    Aus hiesiger Sicht ist es jedoch auch vorstellbar, dass der Gesetzgeber die Privilegierung der Vorlage von Gesundheitszeugnissen gegenüber Versicherungen und Behörden im Gegensatz zur Vorlage gegenüber Privaten deshalb eingeführt hat, weil er davon ausging, dass Versicherungen und Behörden die Fälschungen leichter zu erkennen vermögen als Privatpersonen (so LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21, juris, Rn. 12), oder weil gegenüber Versicherungen und Behörden häufig ein zumindest faktischer Zwang zur Einreichung von gesundheitlichen Zeugnissen besteht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 Ws 114/21, juris, Rn. 34).

    Das Gesetz enthielt insbesondere keine ausdrücklichen Hinweise auf einen Anwendungsvorrang der §§ 277 StGB (LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21, juris, Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22

    Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit

    Ist dies jedoch - wie hier - nicht der Fall, entfalten die §§ 277 bis 279 StGB a.F. bei einem gleichzeitigen Verstoß gegen § 267 StGB keine über ihren eigenen Anwendungsbereich hinausgehende Sperrwirkung (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 Ws 19/22 -, juris; OLG Celle, a.a.O.; LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21 -, juris; LG Heidelberg, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 Qs 5/22 -, juris; LG Ingolstadt, Beschluss vom 07. April 2022 - 2 Qs 40/22 -, BeckRS 2022, 8784; Puppe/Schumann in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Auflage 2017, § 277 Rn. 13; Fischer, StGB, 2022, § 277 Rn. 1; vgl. BGH, Urteil vom 02.11.2010 - 1 StR 579/09 - juris: zur Strafbarkeit nach § 267 Abs. 1 StGB bei Vorlage eines gefälschten Rezepts zur Erlangung eines Medikaments von einer Apotheke).
  • LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21

    Impfausweisfälschung: Gesundheitszeugnisse §§ 277 bis 279 StGB

    Sofern von der Gegenauffassung vorgebracht wird, der Grund für die mildere Bestrafung in § 277 StGB a. F. liege nicht in der historisch betrachtet eingeschränkten Aussagekraft eines Gesundheitszeugnisses, sondern in dem Merkmal der Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung (Hanseatisches OLG, a.a.O., Rn. 35), da gegenüber Behörden oder Versicherungen regelmäßig ein gewisser Offenbarungszwang hinsichtlich sensibler Daten bestehe und diese Institutionen häufig über die Möglichkeit verfügen würden, die Echtheit des Gesundheitszeugnisses zu prüfen, so dass eine Täuschung in diesem Bereich ein verringertes Unrecht begründe (Hanseatisches OLG, a.a.O., Rn. 34; so auch LG Heilbronn, Beschluss vom 11.01.2022, Az.: 1 Qs 95/21, Rn. 12, Juris), weshalb eine Privilegierung von Gesundheitszeugnissen in solchen Fällen nicht gewollt gewesen sei, in denen eine Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung nicht geschah, überzeugt dies nicht (auch SK-StGB/ Hoyer , 9. Auflage, § 277 Rn. 5; Gräbener , jurisPR-StrafR 3/2022 Anm. 3).
  • LG Offenburg, 11.05.2022 - 3 Qs 9/22

    Vorlage eines gefälschten Impfbuches - Urkundenfälschung

    Die Entstehung der jetzt zum 24.11.2021 in Kraft getretenen Neuregelung der §§ 277 ff. StGB deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber auch weiterhin von einem straffreien Verhalten bei der Vorlage von Gesundheitszeugnissen bei anderen Stellen als Behörden und Versicherungsgesellschaften ausging (entgegen der Auffassung des LG Heilbronn, Beschluss vom 11.01.2022 - 1 Qs 95/21, juris).
  • LG Heidelberg, 31.03.2022 - 1 Qs 5/22
    Sie schließt sich vielmehr der gegenteiligen Ansicht an, wonach sich für den vorliegenden Fall der Vorlage eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises bei einer Apotheke keine Sperrwirkung der §§ 277 bis 279 StGB a. F. ergibt, sondern ein Rückgriff auf den Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB eröffnet ist (OLG Hamburg, a.a.O., für § 277 StGB a.F.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2022 - 1 Ws 33/22; LG Heilbronn, Beschluss vom 11.01.2022 - 1 Qs 95/21; LG Konstanz, Beschluss vom 06.12.2021 - 4 Qs 108/21; Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Auflage 2017, § 277 Rn. 13; Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, § 277 Rn. 11).
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