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   LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18   

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https://dejure.org/2019,14511
LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18 (https://dejure.org/2019,14511)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11.04.2019 - 13 O 140/18 (https://dejure.org/2019,14511)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11. April 2019 - 13 O 140/18 (https://dejure.org/2019,14511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Löschungsanspruch über die Erteilung der Restschuldbefreiung in Wirtschaftsauskunftsdatenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 7698/16

    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGVO): Vor Inkrafttreten keine

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18
    Ihr ist lediglich zu entnehmen, dass der Verantwortliche die Dauer seiner Datenverarbeitung unabhängig von einem entsprechenden Verlangen des Betroffenen nach Artikel 17 DS-GVO regelmäßig zu prüfen hat (VG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2017 - 10 K 7698/16).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18
    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2016 - 12 U 32/16).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18
    In der Rechtsprechung ist ein öffentliches Interesse am Auskunfteiverfahren der Beklagten seit langem anerkannt (BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82; LG Wiesbaden, Urteil vom 14.09.2016 - 8 S 29/15; LG Würzburg, Urteil vom 21.03.2016 - 71 O 1216/15).
  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Zwar ist der Beklagten noch insoweit zuzustimmen, dass der Schutz vor der Vergabe von Darlehen an Zahlungsunfähige oder -unwillige durchaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit darstellen kann (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 159/82 -, NJW 1984, 436; LG Frankfurt a.M. a.a.O; LG Aschaffenburg, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 15 O 46/20 - ZD 2021, 214; LG Heilbronn, Urteil vom 11. April 2019 - 13 O 140/18 .

    ZD 2020, 256)).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 334 O 161/19

    Anspruch auf Löschung von Daten in Wirtschaftsauskunftsdatei nach Erteilung der

    Ihr ist lediglich zu entnehmen, dass der Verantwortliche die Dauer seiner Datenverarbeitung unabhängig von einem entsprechenden Verlangen des Betroffenen nach Artikel 17 DSGVO regelmäßig zu prüfen hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 6.7.2017, 10 K 7698/16, Rn. 20, zitiert nach Juris; LG Heilbronn, Urteil vom 11.4.2019, 13 O 140/18, Rn. 27 zitiert nach Juris, Anlage B 2).

    Dies würde jedoch nicht angemessen, das Bonitätsrisiko des Klägers widerspiegeln (vgl. LG Heilbronn, Urt. v. 11.04.2019 - 13 O 140/18).

  • LG Gießen, 04.10.2021 - 5 O 457/20

    Wirtschaftsauskunftei darf Insolvenzdaten länger aufbewahren als

    Wäre die Beklagte zur Löschung der streitgegenständlichen Einträge verpflichtet, würde sie ihren Vertragspartnern die Auskunft geben, dass ihr keine Kenntnisse über Unzuverlässigkeiten des Klägers bei der Begleichung von Forderungen aus den letzten drei Jahren vorliegen, was jedoch nichtzutreffend wäre (vgl. LG Heilbronn Urt. v. 11.4.2019 - 13 O 140/18, BeckRS 2019, 9246).
  • LG Osnabrück, 16.04.2021 - 3 O 2955/20
    Ohne derartige Auskünfte wären die Kreditgeber ausschließlich auf die eigenen Angaben potentieller Kreditnehmer angewiesen (LG Heilbronn, Urteil v. 11.04.2019, 13 O 140/18, ZD 2020, 256).

    Diese Auskunft wäre dann jedoch falsch (LG Heilbronn, Urteil v. 11.04.2019, 13 O 140/18, ZD 2020, 256).

  • LG Hamburg, 03.12.2021 - 311 O 38/21

    Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung der Information über

    Ihr ist lediglich zu entnehmen, dass der Verantwortliche die Dauer seiner Datenverarbeitung unabhängig von einem entsprechenden Verlangen des Betroffenen nach Artikel 17 DS-GVO regelmäßig zu prüfen hat (vgl. LG Heilbronn, Urt. v. 11.4.2019, 13 O 140/18, Rn. 27 zitiert nach Juris; LG Hamburg, Urt. v. 30.6.2020 - 334 O 161/19).
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