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   LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17   

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LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17 (https://dejure.org/2017,43436)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11.10.2017 - 8 Qs 40/17 (https://dejure.org/2017,43436)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 8 Qs 40/17 (https://dejure.org/2017,43436)
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  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Einen bereits in Rechtskraft erwachsenen, neuerlichen Schuldspruch setzt der Widerruf jedoch nicht voraus (OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Hubrach in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 56f Rdn. 9; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB, 29. Auflage, § 56f Rdn. 7; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 2012, 702; OLG Stuttgart NJW 2005, 83).

    Entgegen der vorliegenden Konstellation ist dabei auch nicht erforderlich, dass Tatgericht und Vollstreckungsgericht personenidentisch sind (OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris).

  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Die Unschuldsvermutung steht dem Widerruf dabei nur insoweit entgegen, als es an einem Schuldspruch wegen der neuen Tat in einem Strafverfahren (EGMR NJW 2004, 43; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008, - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11) oder an einem glaubhaften Geständnis im Rahmen richterlicher Einvernahme (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Dezember 2004, - 2 BvR 2314/04 -, juris Rn. 4) fehlt.

    Vielmehr ist es auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten als ausreichend anzusehen, wenn das erkennende Gericht, unter Beachtung der Förmlichkeiten einer Hauptverhandlung, eine umfangreiche Beweisaufnahme und Beweiswürdigung vorgenommen hat, seine darauf gestützte Entscheidung sachfremde Erwägungen und damit objektive Willkür nicht erkennen lässt und der Beschwerdeführer Anhaltspunkte hierfür auch nicht aufzeigt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008, - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Die Unschuldsvermutung steht dem Widerruf dabei nur insoweit entgegen, als es an einem Schuldspruch wegen der neuen Tat in einem Strafverfahren (EGMR NJW 2004, 43; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008, - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11) oder an einem glaubhaften Geständnis im Rahmen richterlicher Einvernahme (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Dezember 2004, - 2 BvR 2314/04 -, juris Rn. 4) fehlt.
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Zuletzt war auch kein Ausnahmefall gegeben, bei dessen Vorliegen eine Anrechnung hätte unterbleiben können (BGH, Beschluss vom 20. März 1990, - 1 StR 283/89 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Einen bereits in Rechtskraft erwachsenen, neuerlichen Schuldspruch setzt der Widerruf jedoch nicht voraus (OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Hubrach in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 56f Rdn. 9; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB, 29. Auflage, § 56f Rdn. 7; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 2012, 702; OLG Stuttgart NJW 2005, 83).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2014 - 4 Ss 411/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Maßstab für die Anrechnung von erfüllten

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Auch war gegen den seitens des Amtsgerichts angelegten Anrechnungsmaßstab nichts zu erinnern (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2014 - 4 Ss 411/14 -, juris).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Die Unschuldsvermutung steht dem Widerruf dabei nur insoweit entgegen, als es an einem Schuldspruch wegen der neuen Tat in einem Strafverfahren (EGMR NJW 2004, 43; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008, - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11) oder an einem glaubhaften Geständnis im Rahmen richterlicher Einvernahme (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Dezember 2004, - 2 BvR 2314/04 -, juris Rn. 4) fehlt.
  • BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Denn eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 - juris).
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Vielmehr verstieße es gegen das auch im Vollstreckungsverfahren geltende Beschleunigungsgebot mit dem Widerruf zuzuwarten, obschon die Schuldfrage auf Grundlage der - wenn auch nicht rechtskräftigen - Aburteilung der neuen Taten zweifelsfrei geklärt ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173/16 -, juris).
  • LG Berlin, 05.09.2016 - 534 Qs 95/16

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat: Entbehrlichkeit einer rechtskräftigen

    Auszug aus LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
    Dabei muss der widerrufende Richter sich die feste Überzeugung erneuter Straffälligkeit verschafft haben (LG Berlin, Beschluss vom 5. September 2016, - 534 Qs 95/16 -, juris Rn. 4).
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