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   LG Heilbronn, 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17   

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LG Heilbronn, 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur sekundären Darlegungslast im sogenannten "Abgasskandal"

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 826 BGB, § 27 EG-FGV
    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Sekundäre Darlegungslast des beklagten Konzerns im Rahmen der Organhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Insofern unterscheidet sich der streitgegenständliche Fall deutlich von dem Sachverhalt, welcher der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 28.06.2016 (NJW 2017, 250) zugrunde lag.

    Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i. S. d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15).

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der mangelhaften Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (BGH NJW 2009, 1870 und NJW 2006, 1582).

    Bei der Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs handelt es sich um eine Rechtsfrage, die, da der Vortrag dazu unstreitig war, von Amts wegen zu berücksichtigen war (vgl. allg. BGH NJW 2009, 1870).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer "ungewollten" Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Der bei den Käufern - und damit auch beim Kläger - entstandene Schaden, der in jeder nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage besteht (vgl. allg. BGH NJW 2004, 2668; Münchener Kommentar/Wagner, 7. Auflage 2017, § 826 Rn 31) folgt aus der Belastung mit einer bei Kenntnis des Manipulationsvorgangs nicht getroffenen Kaufentscheidung und der damit eingegangenen Kaufpreiszahlungsverpflichtung, die bereits eine Vermögensgefährdung begründet.

    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Auf die Kenntnis von der Person des Geschädigten verzichtet die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2971).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der mangelhaften Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (BGH NJW 2009, 1870 und NJW 2006, 1582).
  • LG Heilbronn, 09.08.2018 - 2 O 278/17

    Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers gem. § 826 BGB in Zusammenhang mit dem

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17).
  • LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17 - juris; Urteil vom 09.08.2018, Az. 2 O 278/17 - juris).

    Da die Beklagte jegliche Rückabwicklung ablehnte, war ein weiteres tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB überflüssig (vgl. LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris, dort Rn. 37).

    Die diskutierten Rechtsfragen sind Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen, so dass standardisierte Schreiben und Textbausteine formularmäßig in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden können (LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris).

  • LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 76/19

    Sittenwidrige Abgasrückführungsabschalteinrichtung und Konzernzurechnung

    Dabei wurde eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

  • LG Essen, 21.10.2019 - 16 O 122/19

    Diesel-Abgas-Skandal

    Die Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast der Beklagten hat zur Folge, dass davon auszugehen ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter alle Elemente des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. für die vergleichbaren Fälle mit Motoren des Typ F1: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16).

    Eine sekundären Darlegungslast besteht immer dann, wenn der (primär) beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die bestreitende Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17).

  • LG Essen, 24.06.2019 - 5 O 284/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal

    Durch die Konzeption des Motors ... ohne Offenlegung der eingebauten Software zum Modiwechsel im Prüfstand - so auch der Motor im streitgegenständlichen Fahrzeug - hat die Beklagte der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise vorsätzlich Schaden zugefügt (i.E. so auch: LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 12 O 104/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17; jeweils juris).

    Denn kein vernünftiger Käufer würde sich (bei unverändertem Kaufpreis) auch nur auf die bloße Möglichkeit eines Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen und ein solches Fahrzeug erwerben, selbst wenn mit dem Fahrzeug in objektiver Hinsicht weder eine Wertminderung noch nachteilige Emissionswerte verbunden sind (ebenso: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17, Rz. 19, juris).

    Substantiierter Gegenvortrag zu dieser Indizwirkung fehlt (vgl. LG Paderborn, unter Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO: Urteil vom 07.04.2017, 2 O 118/16; vgl. auch: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16 und LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17 zur sekundären Darlegungslast).

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2018 - 32 O 54/18
    Die berechtigten Erwartungen eines vernünftigen durchschnittlichen Käufers - und damit auch der Klägerin - erstrecken sich darauf, dass das erworbene Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfüllt und diese nicht durch illegale Mittel erreicht worden sind (LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17.

    (LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, Rn. 32, juris).

    Die diskutierten Rechtsfragen sind Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen, so dass standardisierte Schreiben und Textbausteine formularmäßig in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden können (LG Frankfurt, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2-25 O 547/16 -, Rn. 107, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, Rn. 40, juris).

  • LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Denn die Beklagte hat zur Förderung ihrer Absatzzahlen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (so im Ergebnis auch LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 52 m. w. N.; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 46; LG Köln, Urt. v. 07.12.207 - 24 O 192/17; LG Heilbronn, Urt. v. 14.03.2018 - 6 O 320/17).
  • LG Essen, 01.03.2019 - 16 O 264/18

    Diesel-Abgasthematik

    Die Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast der Beklagten hat zur Folge, dass davon auszugehen ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter alle Elemente des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. für die vergleichbaren Fälle mit Motoren des Typ EA189: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16).

    Eine sekundären Darlegungslast besteht immer dann, wenn der (primär) beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die bestreitende Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17).

  • LG Verden, 02.03.2020 - 8 O 217/19

    Der Kläger verlangt von der Beklagten u. a. Schadenersatz wegen des Erwerbs eines

    25 Die Handlung, durch die die Beklagte den Kläger geschädigt hat, war das Inverkehrbringen - unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung - von Dieselmotoren u.a. in dem hier streitgegenständlichen VW Touran, und damit mangelhaften Fahrzeugen, deren Motorsteuerungssoftware so programmiert war, dass sie den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkannte und die Abgasbehandlung in den sogenannten Modus 1 versetzte (vgl. LG Hildesheim v. 17.01.2017 - 3 O 139/16 - juris Rn. 30; vgl. LG Heilbronn v. 14.03.2018 - 6 O 320/17 - juris Rn. 16; vgl. OLG Celle v. 20.11.2019 - 7 U 244/18 juris Rn. 26 ff. mwN).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer "ungewollten" Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275; LG Heilbronn v. 14.03.2018, aaO, juris Rn. 17; vgl. LG Hildesheim, aaO.; vgl. OLG Celle, aaO. Juris Rn. 30).

  • LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

    Wenn die Beklagte aber nicht darlegt, welche Erkenntnisse im Hinblick auf die interne Verantwortlichkeit die Ermittlungen ergeben haben, kann die Klägerseite keinen weiteren Vortrag im Hinblick auf die Kenntnisse der entscheidenden Personen bringen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 27.03.2020 - 310 O 285/18
  • LG Ulm, 09.08.2019 - 3 O 77/19

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Motorherstellers bei Einbau eines

  • LG Offenburg, 19.10.2018 - 2 O 253/18
  • LG Potsdam, 16.11.2018 - 6 O 462/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom sogenannten Abgasskandal

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