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   LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16   

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https://dejure.org/2017,30403
LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16 (https://dejure.org/2017,30403)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 15.08.2017 - 9 O 111/16 (https://dejure.org/2017,30403)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 15. August 2017 - 9 O 111/16 (https://dejure.org/2017,30403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Unmöglichkeit der Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Neuwagens

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung des Neukaufs eines Pkw Audi Q3 wegen des merkantilen Minderwerts durch die beim Kauf eingebaute Software mangels Nachbesserung; Anrechnen einer Nutzungsentschädigung auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dieselsoftware: Audi-Käufer kann Kauf rückabwickeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung des Kaufs eines Neuwagens mit einer Umschaltsoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal- was tun bei Problemen mit der Software-Umrüstung? Hardware Nachrüstung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vw Skandal

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Käufer eines PKW Audi Q 3, EURO-Norm 5, mit dem Dieselmotor EA 189

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgassachmangel: Gericht hält Nachbesserung für nicht möglich - Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgreich

  • test.de (Kurzinformation)

Sonstiges (2)

  • vw-schaden.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Auszüge)

    VW-Skandal: Genehmigung des KBA politisch motiviert und zum Schutz des systemrelevanten Herstellers (VW Konzern)

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Abgasskandal

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16
    Der Nutzungsersatz wird bei Neufahrzeugen ermittelt, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtlaufleistung geteilt wird (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage RN 1166 m. w. N.; LG Krefeld 2 O 83/16 unter Bezug auf OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199 und LG Hamburg 301 O 96/16).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16
    Der Nutzungsersatz wird bei Neufahrzeugen ermittelt, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtlaufleistung geteilt wird (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage RN 1166 m. w. N.; LG Krefeld 2 O 83/16 unter Bezug auf OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199 und LG Hamburg 301 O 96/16).
  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 301 O 96/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16
    Der Nutzungsersatz wird bei Neufahrzeugen ermittelt, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtlaufleistung geteilt wird (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage RN 1166 m. w. N.; LG Krefeld 2 O 83/16 unter Bezug auf OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199 und LG Hamburg 301 O 96/16).
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