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   LG Heilbronn, 22.05.2020 - I-4 S 7/19, I 4 S 7/19   

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https://dejure.org/2020,17724
LG Heilbronn, 22.05.2020 - I-4 S 7/19, I 4 S 7/19 (https://dejure.org/2020,17724)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22.05.2020 - I-4 S 7/19, I 4 S 7/19 (https://dejure.org/2020,17724)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - I-4 S 7/19, I 4 S 7/19 (https://dejure.org/2020,17724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Erforderlichkeit der Kosten für Fahrbahnnassreinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Wann ist eine Fahrbahnnassreinigung erforderlich?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15

    Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.05.2020 - 4 S 7/19
    Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung; ua. BGH, Urteil vom 20.12.2016 -VI ZR 612/15).

    Entscheidend sind vielmehr die - ggfs. durch Sachverständigengutachten ermittelten - erforderlichen Reinigungskosten bei einer ex ante Schadensbetrachtung (ua. BGH, Urteil vom 15.9.2015 - VI ZR 475/14 Rd. 19 juris), wobei sich die richterliche Überzeugungsbildung am Maßstab des § 287 ZPO orientiert (BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15; Rd. 7 juris; BGH, Urteil vom 15.9.2015 - VI ZR 475/14 Rd. 14 juris) und der Geschädigte - hier demzufolge die Klägerin - die Beweislast trägt (vgl. Palandt, 79. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rd. 128).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.05.2020 - 4 S 7/19
    Nur der für die günstigere Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist iSv. § 249 Abs. 2 S.1 BGB zur Herstellung erforderlich (ua. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12).

    Der Schädiger hat nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nämlich (nur) den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen; nur hierauf ist der Anspruch des Geschädigten gerichtet, nicht etwa auf Ausgleich von Rechnungsbeträge (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12 Rd. 27 juris).

  • BGH, 14.01.2014 - VI ZR 340/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.05.2020 - 4 S 7/19
    Hierfür hätte es im Rahmen von § 287 ZPO zumindest einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (dazu: BGH, Beschluss vom 14.1.2014 - VI ZR 340/13 Rd. 5 beckonline) bedurft, dass der Ölbindemitteleinsatz der Nassreinigung im Ergebnis nicht gleichkommt.
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.05.2020 - 4 S 7/19
    Entscheidend sind vielmehr die - ggfs. durch Sachverständigengutachten ermittelten - erforderlichen Reinigungskosten bei einer ex ante Schadensbetrachtung (ua. BGH, Urteil vom 15.9.2015 - VI ZR 475/14 Rd. 19 juris), wobei sich die richterliche Überzeugungsbildung am Maßstab des § 287 ZPO orientiert (BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15; Rd. 7 juris; BGH, Urteil vom 15.9.2015 - VI ZR 475/14 Rd. 14 juris) und der Geschädigte - hier demzufolge die Klägerin - die Beweislast trägt (vgl. Palandt, 79. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rd. 128).
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