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LG Heilbronn, 24.05.2017 - 6 O 59/17 |
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Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 24.05.2017 - 6 O 59/17
- OLG Stuttgart, 01.02.2018 - 2 U 104/17
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 01.02.2018 - 2 U 104/17
Erneuerbare Energien: Voraussetzungen für die Fälligkeit der Abschlagsforderungen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 24.05.2017, Az. Bi 6 O 59/17, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 24.05.2017, Az. Bi 6 O 59/17 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 24.05.2017 (AZ: Bi 6 O 59/17) wird die Beklagte und Berufungsbeklagte verurteilt, an die Klägerin und Berufungsklägerin über den ausgeurteilten Betrag von 8.338,52 EUR hinaus weitere 2.343,96 EUR an die Klägerin zu zahlen.