Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31643
LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04 (https://dejure.org/2005,31643)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 11.02.2005 - 7 S 272/04 (https://dejure.org/2005,31643)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 7 S 272/04 (https://dejure.org/2005,31643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,31643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95

    Instandhaltung eines gemeinsamen Weges

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    bb) Nach der herrschenden Ansicht liegt zudem ein "Halten einer Anlage" im Sinne des § 1020 Satz 2 BGB nur dann vor, wenn dem Dienstbarkeitsberechtigten die ausschließliche Befugnis zur Benutzung zusteht (OLG Köln NJW-RR 1996, 16; OLG Hamm MDR 2003, 737; Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1020, Rdnr. 3; Staudinger-J. Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 14 m.w.N.); denn bei Anwendung des § 1020 Satz 2 BGB im Fall eines Mitbenutzungsrechts des Eigentümers des dienenden Grundstücks käme es zu einer vom Gesetzgeber bewusst nicht normierten Aufteilung der Unterhaltspflicht (vgl. Staudinger a.a.O.).

    Vielmehr ist jeder der Beteiligten in seinem Interesse gehalten, den Weg so zu unterhalten, wie es für seine Belange erforderlich ist (Staudinger a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1996, 16; KG Berlin OLGZ 372, 374).

  • OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    Sie ist für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung und wird nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Köln MDR 1990, 1013).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    Die Herstellungs- und Unterhaltungspflicht trifft grundsätzlich den Notwegberechtigten (BGH NJW-RR 1995, 911, 913).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    Eine Anlage ist eine von Menschenhand geschaffene künstliche Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient (BGH NJW 2002, 678).
  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03

    Reparaturkostenerstattung bei dinglichem Wegerecht zur Mitbenutzung einer Treppe

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    bb) Nach der herrschenden Ansicht liegt zudem ein "Halten einer Anlage" im Sinne des § 1020 Satz 2 BGB nur dann vor, wenn dem Dienstbarkeitsberechtigten die ausschließliche Befugnis zur Benutzung zusteht (OLG Köln NJW-RR 1996, 16; OLG Hamm MDR 2003, 737; Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1020, Rdnr. 3; Staudinger-J. Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 14 m.w.N.); denn bei Anwendung des § 1020 Satz 2 BGB im Fall eines Mitbenutzungsrechts des Eigentümers des dienenden Grundstücks käme es zu einer vom Gesetzgeber bewusst nicht normierten Aufteilung der Unterhaltspflicht (vgl. Staudinger a.a.O.).
  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80

    Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    a) Nach der Rechtsprechung finden die Vorschriften der §§ 718, 719 BGB über das Notwegerecht auch für Versorgungsleitungen Anwendung (BGH NJW 1981, 1036).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht