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   LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04   

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LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04 (https://dejure.org/2010,21686)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04 (https://dejure.org/2010,21686)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04 (https://dejure.org/2010,21686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltlichen Verträgen über Fotoaktionen an Schulen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 334 Abs 1 StGB; § 334 Abs 3 StGB
    Amtsträger; Bestechlichkeit; Bestechung; Dienstausübung; Diensthandlung; Dritter; entgeltlicher Vertrag; Fotograf; fotografieren; Gegenleistung; geldwerte Leistung; Schulfoto; Schulfotoaktion; Schulleitung; Schüler; Unrechtsvereinbarung; Vertrag; Vorteil; ...

  • steuer-strafrecht.de

    Prämien des Schulfotografen sind keine Bestechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.05.2010)

    Schulfotografen dürfen sich Aufträge erkaufen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Eine derartige persönliche Besserstellung der Schulleiter in Form einer messbaren Verbesserung der persönlichen Wirkungsmöglichkeiten der Entscheidungsträger (vgl. insoweit BGHSt 47, 295, 304-306; 48, 44, 49) ist nicht einmal aufgrund der von den Schulen empfangenen Sach- oder Geldzuwendungen in der Anklage behauptet noch in der Hauptverhandlung festgestellt worden.

    Anders als bei den Sachverhalten, die der für die Drittmitteleinwerbung im Bereich der Universitätskliniken vorliegenden Rechtsprechung zu Grunde lagen (vgl. BGHSt 47, 295, 307 ff.) bestand mithin für die vorliegenden Sachverhaltskonstellationen kein Genehmigungsverfahren, das verletzt worden wäre.

    Ein größtmögliches Maß an Transparenz und Gewährleistung von Kontrollmöglichkeiten durch Dokumentation und institutionalisierte Befassung von Aufsichtsinstanzen durch Anzeigen und Genehmigenlassen (BGHSt 47, 295, 310) sind Parameter, die normativ geeignet erscheinen, einem Vertrauensabfall der Allgemeinheit vorzubeugen.

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Vor der legislativen Einbeziehung des Drittvorteils ist zur Erfassung dieser Konstellationen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die mittelbare Zuwendung eines Vorteils an den Begünstigten erfasst worden (BGHSt 14, 123, 128), der zu einer objektiv messbaren Besserstellung des Amtsträgers geführt hat (vgl. BGHSt 48, 44, 49; OLG Hamburg StV 2001, 284, 285).

    Eine derartige persönliche Besserstellung der Schulleiter in Form einer messbaren Verbesserung der persönlichen Wirkungsmöglichkeiten der Entscheidungsträger (vgl. insoweit BGHSt 47, 295, 304-306; 48, 44, 49) ist nicht einmal aufgrund der von den Schulen empfangenen Sach- oder Geldzuwendungen in der Anklage behauptet noch in der Hauptverhandlung festgestellt worden.

    Mit dem Transparenzgebot gewinnt ein Kriterium an Bedeutung, dem generell Indikatorfunktion zukommt (Schönke/Schröder, a.a.O., § 331 Rdnr. 29b unter Hinweis auf BGHSt 48, 44, 51).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Ein Vorteil soll nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits im Abschluss eines Vertrages bestehen, der Leistungen an den Amtsträger zur Folge hat, selbst wenn diese nur das angemessene Entgelt für die von ihm selbst aufgrund des Vertrages geschuldeten Leistungen sind, da die Bestechungsdelikte sonst stets durch die Vereinbarung eines Vertragsverhältnisses zwischen Amtsträger und Leistungsgeber ausgeschlossen werden könnten (BGHSt 31, 264, 280 m.w.N.).

    Der BGH (BGHSt 31, 264, 280) hat zur Begründung angeführt, anderenfalls könnten die Bestechungstatbestände stets durch die Vereinbarung eines Vertragsverhältnisses zwischen Amtsträger und Leistungsgeber ausgeschlossen werden.

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Ob eine derartige Unrechtsvereinbarung vorliegt, kann letztlich nur im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (vgl. hierzu auch BGHSt 53, 6, 14 ff.).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Danach ist Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung wie Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung ein gewisses Maß an Heimlichkeit und Verdeckung der Vorteilsvereinbarung und des Vorteils gegenüber der Anstellungskörperschaft eigen (BGH a.a.O., BGH NStZ 2008, 216, 218).
  • OLG Hamburg, 11.07.2000 - 2 Ws 129/00
    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Vor der legislativen Einbeziehung des Drittvorteils ist zur Erfassung dieser Konstellationen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die mittelbare Zuwendung eines Vorteils an den Begünstigten erfasst worden (BGHSt 14, 123, 128), der zu einer objektiv messbaren Besserstellung des Amtsträgers geführt hat (vgl. BGHSt 48, 44, 49; OLG Hamburg StV 2001, 284, 285).
  • OLG Celle, 28.09.2007 - 2 Ws 261/07

    Kriterien für die Bewertung eines Vertragsschlusses als Vorteil i.S.d. §§ 331 ff.

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung - legt in der teilweise durch das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 28.09.2007 (2 Ws 261/07) zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift vom 14.12.2006 (4252 Js 103632/04) den Angeklagten XXX und XXX gemeinschaftliche gewerbsmäßige Bestechung gemäß §§ 334 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 335 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, 25 Abs. 2 StGB tatmehrheitlich in fünfzehn Fällen (Tatvorwürfe 1. bis 9. sowie 11. bis 16. der Anklageschrift) zur Last.
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Wird auf Grund eines entgeltlichen Vertrags für eine geldwerte Leistung eine Gegenleistung erbracht, liegt darin zumindest dann kein Vorteil i.S. des § 331 I und des § 333 I StGB, wenn die Gegenleistung als Entgelt nicht unangemessen ist und nicht schon der Vertragsschluss als solcher als Vorteil anzusehen ist (vgl. dazu - zu § 331 I StGB a.F. - BGH , Urt. v. 3.7. 1991 - 2 StR 132/91, insoweit in NStZ 1991, 550 nicht abgedruckt; Wentzell, Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB, 2004, S. 124 ff.).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Vor der legislativen Einbeziehung des Drittvorteils ist zur Erfassung dieser Konstellationen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die mittelbare Zuwendung eines Vorteils an den Begünstigten erfasst worden (BGHSt 14, 123, 128), der zu einer objektiv messbaren Besserstellung des Amtsträgers geführt hat (vgl. BGHSt 48, 44, 49; OLG Hamburg StV 2001, 284, 285).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Auszug aus LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
    Ausgehend von dieser Definition hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 20.10.2005 (BGH NJW 2006, 225, 228) zu einer den Anklagesachverhalten vergleichbaren Konstellation folgendes ausgeführt:.
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