Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36438
LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01 (https://dejure.org/2009,36438)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01 (https://dejure.org/2009,36438)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 13. November 2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01 (https://dejure.org/2009,36438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Oldenburg, 13.11.2007 - 2 Qs 488/07
    Auszug aus LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01
    Da Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 35 Abs. 7 BtMG insofern Beschwerdeentscheidungen gleichzustellen sind, hat auch bei diesen, sofern der Antragsteller mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung Erfolg hat, eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 1 StPO analog zu ergehen ( OLG Oldenburg , Beschl. vom 13.11.2007, 2 Qs 488/07, BeckRS 2008, 13406; LG Freiburg , MDR 1989, 1020).
  • LG Freiburg, 20.06.1989 - V Qs 12/89

    Gebühren und Kosten: Kosten und notwendige Auslagen bei Aufhebung des Widerrufs

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01
    Da Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 35 Abs. 7 BtMG insofern Beschwerdeentscheidungen gleichzustellen sind, hat auch bei diesen, sofern der Antragsteller mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung Erfolg hat, eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 1 StPO analog zu ergehen ( OLG Oldenburg , Beschl. vom 13.11.2007, 2 Qs 488/07, BeckRS 2008, 13406; LG Freiburg , MDR 1989, 1020).
  • KG, 03.05.1999 - 5 Ws 220/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen neuerlicher Straftat

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01
    Vielmehr sind an eine solche Widerrufsentscheidung die Maßstäbe anzulegen, die für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB gelten (so auch KG , StV 1999, 442; KG , StV 2002, 264; Körner , BtMG, 6. Aufl. 2007, § 35 Rn. 445).
  • KG, 05.11.2001 - 5 Ws 685/01

    Anforderungen an den Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei einem

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01
    Vielmehr sind an eine solche Widerrufsentscheidung die Maßstäbe anzulegen, die für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB gelten (so auch KG , StV 1999, 442; KG , StV 2002, 264; Körner , BtMG, 6. Aufl. 2007, § 35 Rn. 445).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht