Rechtsprechung
LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beendetes Insolvenzverfahren: Zulässigkeit einer Feststellungsklage für den Anspruchsgrund einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung bei einer zur Tabelle festgestellten Forderung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bindung an Klagefrist bei einer Feststellungsklage eines Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen Anmeldung einer Forderung als solche aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung an Klagefrist bei einer Feststellungsklage eines Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen Anmeldung einer Forderung als solche aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Holzminden, 09.10.2007 - 2 C 144/07
- LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt vor, wenn eine für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Rechtsfrage bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig- und klärungsfähig ist und wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH in NJW 2002, 2957). - AG Holzminden, 09.10.2007 - 2 C 144/07
Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.e. Insolvenz
Auszug aus LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07
das am 09.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Holzminden (2 C 144/07) abzuändern und die Klage abzuweisen. - LG Aschaffenburg, 09.03.2006 - 2 S 221/05
Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Haftung des …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07
Eine entsprechende Anwendung der in § 189 Abs. 1 InsO geregelten Ausschlussfrist kommt mangels vergleichbarer Interessenlage und planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (vgl. LG Dessau…, Urteil vom 26.10.2006, 6 O 475/06, Rn. 24-30 - zitiert nach juris; LG Aschaffenburg, ZinsO 2006, 1335 Rn. 24 - zitiert nach juris;… a.A. Kießner, in: Frankfurter Kommentar, InsO, 4. Aufl., § 189 Rn. 26; Hattwig, ZinsO 2004, 636 (637)), so dass die Klägerin berechtigt war, unabhängig vom zeitlichen Abstand von der Bekanntmachung der Schlussverteilung und vom Schlusstermin Klage zu erheben. - LG Dessau, 26.10.2006 - 6 O 475/06
Auszug aus LG Hildesheim, 15.02.2008 - 7 S 263/07
Eine entsprechende Anwendung der in § 189 Abs. 1 InsO geregelten Ausschlussfrist kommt mangels vergleichbarer Interessenlage und planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (vgl. LG Dessau, Urteil vom 26.10.2006, 6 O 475/06, Rn. 24-30 - zitiert nach juris;… LG Aschaffenburg, ZinsO 2006, 1335 Rn. 24 - zitiert nach juris;… a.A. Kießner, in: Frankfurter Kommentar, InsO, 4. Aufl., § 189 Rn. 26; Hattwig, ZinsO 2004, 636 (637)), so dass die Klägerin berechtigt war, unabhängig vom zeitlichen Abstand von der Bekanntmachung der Schlussverteilung und vom Schlusstermin Klage zu erheben.