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   LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18   

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https://dejure.org/2018,43191
LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18 (https://dejure.org/2018,43191)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 20.11.2018 - 3 O 43/18 (https://dejure.org/2018,43191)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 20. November 2018 - 3 O 43/18 (https://dejure.org/2018,43191)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, Jeweils mwN).

    Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VIZR 268/11, aaO und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18
    Der BGH (Urteil vom 3.12.2013 - XI ZR 295/12 -, NJW 2014, 1098, zitiert nach juris) hat hierzu ausgeführt:.
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, Jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18
    ... Es ist deshalb nicht zweifelhaft, dass Schadensersatz auch dann geschuldet ist, wenn der Kaufpreis zwar dem Verkehrswert der Sache entspricht, diese aber zu Folge des Mangels für die Zwecke des Käufers ungeeignet ist (BGH, Urteil vom 19.12.1997, VZR 112/96 -, NJW 1998, 898 - juris -).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.11.2018 - 3 O 43/18
    Der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f, juris).
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