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   LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20   

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LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20 (https://dejure.org/2021,59157)
LG Hof, Entscheidung vom 07.07.2021 - 32 O 506/20 (https://dejure.org/2021,59157)
LG Hof, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 32 O 506/20 (https://dejure.org/2021,59157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 249, § 826; ZPO § 138 Abs. 3, § 287 Abs. 2; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1
    Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs (hier: Audi A4 3,0 TDI Avant Allroad)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Eine solche sekundäre Darlegungslast besteht, wenn der beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f.).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Denn die sekundäre Darlegungslast obliegt dem Gegner auch dann, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schutzgesetz um eine strafrechtliche Norm handelt (BGH, Urt. v. 22.10.2014, BGH Aktenzeichen VIII ZR 41/14).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Die von der Beklagten getroffene unternehmerische Entscheidung, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motor in unterschiedlichen Fahrzeugtypen und damit auch in dem streitgegenständlichen Fahrzeug einzubauen und dieses sodann in Verkehr zu bringen, war sittenwidrig (vergleiche hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019, 17 U 160/18).
  • LG Köln, 26.01.2018 - 23 O 131/17

    Schadensersatzanspruch und Minderung des Kaufpreises bei Mangelhaftigkeit eines

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine Kenntnis des Vorstandes oder einzelner Mitglieder bereits deshalb naheliegt, weil die mit der technischen Entwicklung beauftragten Stellen Berichtspflichten gegenüber dem Vorstand im Hinblick auf alle wesentlichen Entscheidungen treffen (so etwa auch LG Hildesheim, DAR 2017, 83; LG Köln, BeckRS 2018, 10991).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 104/15

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit Aufwendungsersatzansprüchen wegen des

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges bleibt ohne eigenen zusätzlichen Wertansatz (BGH XI ZR 109/17 und BGH III ZR 104/15), ebenso der Freistellungsantrag, da es sich dabei um Nebenforderungen handelt.
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 109/17

    Rückabwicklicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges bleibt ohne eigenen zusätzlichen Wertansatz (BGH XI ZR 109/17 und BGH III ZR 104/15), ebenso der Freistellungsantrag, da es sich dabei um Nebenforderungen handelt.
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20
    Die Haftung einer juristischen Person nach § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB setzt dabei voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i.S.d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.06.2016, VI ZR 536/15).
  • LG Ingolstadt, 28.02.2020 - 51 O 926/19

    Schadenersatz aus § 826 BGB wegen des Angebots eins Audi SQ5 Plus 3,0 TDI

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