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   LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20   

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https://dejure.org/2021,12856
LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20 (https://dejure.org/2021,12856)
LG Hof, Entscheidung vom 23.04.2021 - 25 O 24/20 (https://dejure.org/2021,12856)
LG Hof, Entscheidung vom 23. April 2021 - 25 O 24/20 (https://dejure.org/2021,12856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 6, § 7; BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1; AVB Betriebsschließungsversicherung
    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Versicherungsschutz, Krankheit, Erkrankung, Leistungen, Versicherungsnehmer, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen, Versicherer, Versicherungsvertrag, Verweisung, Anordnung, Anlage, Leistung, Zeitpunkt, dynamische Verweisung, analoge Anwendung, Zeitpunkt des ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung und die Coronavirus-Pandemie - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Eine solche Klarstellung kann entgegen Stimmen in der Literatur (Rolfes, VersR 2020, 1021 (1023); Korff, COVuR 2020, 246 (248); Reiff, COVuR 2020, 536 (537)) insbesondere nicht in der Verwendung des Wortes "namentlich" in § 1 Nr. 2 VB-BSV 09 gesehen werden.

    Der in Teilen der Literatur gezogene Schluss, dass es der Nennung der §§ 6 und 7 IfSG nicht bedurft hätte, wenn die Aufzählung einen abschließenden Katalog darstelle, weshalb die Inbezugnahme der §§ 6, 7 IfSG als dynamische Verweisung verstanden werden müsse (Armbrüster, VersR 2020, 577 (583); Fortmann, VersR 2020, 1073 (1075); Reiff, COVuR 2020, 536 (538); im Ergebnis ebenso Rolfes, VersR 2020, 1021 (1023) und Korff, COVuR 2020, 4246 (2048)), ist nicht zwingend, lässt er doch die bereits vom Wortlaut der Klausel her naheliegende Möglichkeit, dass lediglich für beide Vertragsparteien aus Gründen der Klarstellung und Transparenz wiederholend die bereits in §§ 6, 7 IfSG namentlich benannten Krankheiten aufgezählt werden, völlig außer Betracht.

  • LG Ellwangen/Jagst, 17.09.2020 - 3 O 187/20

    Betriebsschließungsversicherung - Restaurant mit gehobener Gastronomie

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Bereits der Umstand einer namentlichen Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserreger in § 1 Nr. 2 VB-BSV 09 legt nahe, dass der Versicherer nur für diese besonderen aufgezählten und vom Versicherer einschätzbaren Risiken einstehen will (tendenziell weitergehend LG Ellwangen, COVuR 2020, 639 Rn. 34 und Schreier, VersR 2020, 513 (515)).
  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Gerade im Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegt auch der grundlegende, wesentliche Unterschied zur Entscheidung LG München I vom 01.10.2020, COVuR 2020, 640, auf welche die Klägerseite in ihrem Schriftsatz vom 09.04.2021 offenbar Bezug nimmt.
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Versicherungsbedingungen sind einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (BGH, NJW 2006, 1876 Rn. 8; Rixecker, in: Schmidt (Hrsg.): COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 1.7; vgl. auch BGH, NJW 1992, 753).
  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Versicherungsbedingungen sind einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (BGH, NJW 2006, 1876 Rn. 8; Rixecker, in: Schmidt (Hrsg.): COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 1.7; vgl. auch BGH, NJW 1992, 753).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20
    Wenn eine dynamische Verweisung gewollt gewesen wäre, hätte es schließlich nahegelegen, gänzlich auf eine Aufzählung zu verzichten und allgemein auf die Regelungen der §§ 6 und 7 IfSG zu verweisen (so etwa in dem der Entscheidung LG Mannheim, BeckRS 2020, 7522 zugrunde liegenden Fall ("sind die in den §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger")).
  • OLG Bamberg, 28.10.2021 - 1 U 196/21

    Kein Deckungsschutz für Corona in der Betriebsschließungsversicherung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 23.04.2021, Az. 25 O 24/20, wird zurückgewiesen.
  • LG Siegen, 29.06.2021 - 1 O 331/20

    Betriebsschließungsversicherung - Anspruch wegen Schließungen infolge

    Im vorliegenden Fall ist aus der Stellung des genannten Wortes im Satz zu entnehmen, dass das Wort nicht im Sinne von "insbesondere/hauptsächlich/beispielhaft" verstanden werden kann; der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird darunter vielmehr "mit Namen benannte" Begriffe - hier also Krankheiten - verstehen (OLG Oldenburg, a.a.O., Rn.27-28; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 28/29; s. dazu eingehend auch LG Hof, Urteil vom 23.4.2021 - 25 O 24/20, Rn.31ff [BeckRS 2021, 10230]).
  • LG Siegen, 08.06.2021 - 1 O 237/20

    Betriebsschließungsversicherung - Versicherungsschutz Corona-Pandemie

    Im vorliegenden Fall ist aus der Stellung des genannten Wortes im Satz zu entnehmen, dass das Wort nicht im Sinne von "insbesondere/hauptsächlich/beispielhaft" verstanden werden kann; der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird darunter vielmehr "mit Namen benannte" Begriffe - hier also Krankheiten - verstehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2021 - 7 U 351/20, r+s 2021, 139, Rn. 27 f.; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 11.02.2021 - 1 U 261/20, BeckRS 2021, 3248, Rn.22 f.; eingehend auch LG Hof, Urteil vom 23.4.2021 - 25 O 24/20, Rn.31ff [BeckRS 2021, 10230]).
  • LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20

    Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    Im vorliegenden Fall ist aus der Stellung des genannten Wortes im Satz zu entnehmen, dass das Wort nicht im Sinne von "insbesondere/hauptsächlich/beispielhaft" verstanden werden kann; der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird darunter vielmehr "mit Namen benannte" Begriffe - hier also Krankheiten - verstehen (OLG Oldenburg, a.a.O., Rn.27-28; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 28/29; s. dann eingehend auch LG Hof, Urteil vom 23.4.2021 - 25 O 24/20, Rn.31ff [BeckRS 2021, 10230]).
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