Rechtsprechung
   LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,70613
LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20 (https://dejure.org/2021,70613)
LG Hof, Entscheidung vom 24.06.2021 - 32 O 23/20 (https://dejure.org/2021,70613)
LG Hof, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 32 O 23/20 (https://dejure.org/2021,70613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,70613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Darlehensvertrag, Marke, Fahrzeug, Abtretung, Kaufvertrag, Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Annahmeverzug, Berichterstattung, Kaufpreis, Software, Laufleistung, Herausgabe, Zug um Zug, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Treu und Glauben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Eine solche sekundäre Darlegungslast besteht, wenn der beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f.).
  • LG Ingolstadt, 28.02.2020 - 51 O 926/19

    Schadenersatz aus § 826 BGB wegen des Angebots eins Audi SQ5 Plus 3,0 TDI

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Damit steht für das Gericht fest, wie das Kraftfahrtbundesamt ebenfalls festgehalten hat, dass die Wirkung des Emissionskontrollsystems durch die Verwendung einer mit Prüfzykluserkennung einhergehenden Aufheizstrategie außerhalb der Prüfbedingungen der VO (EG) Nr. 715/2007 in Verbindung mit der VO (EU) 692/2008 im unzulässigen Umfang verringert wird." (LG Ingolstadt, Endurteil v. 28.2.2020 - - 51 O 926/19, BeckRS 2020, 9629).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    sekundäre Darlegungslast obliegt dem Gegner auch dann, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schutzgesetz um eine strafrechtliche Norm handelt (BGH, Urt. v. 22.10.2014, BGH Aktenzeichen VIII ZR 41/14).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Die Haftung einer juristischen Person nach § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB setzt dabei voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i.S.d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.06.2016, VI ZR 536/15).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Die von der Beklagten getroffene unternehmerische Entscheidung, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motor in unterschiedlichen Fahrzeugtypen und damit auch in dem streitgegenständlichen Fahrzeug einzubauen und dieses sodann in Verkehr zu bringen, war sittenwidrig (vergleiche hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019, 17 U 160/18).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 104/15

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit Aufwendungsersatzansprüchen wegen des

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges bleibt ohne eigenen zusätzlichen Wertansatz (BGH XI ZR 109/17 und BGH III ZR 104/15), ebenso der Freistellungsantrag, da es sich dabei um Nebenforderungen handelt.
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 109/17

    Rückabwicklicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges bleibt ohne eigenen zusätzlichen Wertansatz (BGH XI ZR 109/17 und BGH III ZR 104/15), ebenso der Freistellungsantrag, da es sich dabei um Nebenforderungen handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht