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LG Hof, 30.11.2015 - 13 O 370/15 |
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Sonstiges (2)
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 10.02.2017 - 3 O 140/16
Anleger der BWF-Stiftung erhält 80.000 Euro Schadensersatz
Dabei kann dahinstehen, ob die Rechtsbeziehung zwischen diesen Parteien als Anlageberatung oder bloße Anlagevermittlung mit Auskunftsvertrag zu qualifizieren ist; der Beklagte zu 1) hätte die Klägerin jedenfalls über den Charakter als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, das Risiko einer mangelnden Leistungsfähigkeit hinsichtlich der "garantierten Mindestrückzahlung" und Unsicherheiten beim Erwerb von Miteigentum an dem Gold unterrichten müssen (vgl. zur Haftung von Anlageberatern bzw. -vermittlern im Zusammenhang mit dem Golderwerb bei der BWF-Stiftung: LG Nürnberg-Fürth, End-Urt. v. 30.12.2015 - 10 O 3994/15 - n.v., rechtskräftig nach Berufungsrücknahme: OLG Nürnberg - 3 U 227/16 - außerdem: LG Hof, Versäumnisurt. v. 30.11.2015 - 13 O 370/15 - n.v., rechtskräftig; LG Berlin, Versäumnisurt. v. 04.12.2015 - 3 O 139/15 - n.v., rechtskräftig).