Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenerhebung für den Antrag auf Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens; Bestimmen des Werts der Insolvenzmasse im Fall der Betriebsfortführung
- rewis.io
Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 09.05.2016 - IN 607/05
- LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als …
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).Nach einer Ansicht, welcher auch das Oberlandesgericht München folgt, ist für die Wertbestimmung auf sämtliche Einkünfte ohne Abzug der durch die Betriebsfortführung verursachten Kosten abzustellen (OLG München, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 60/10).
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/12
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von § …
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
- OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung …
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
- OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 10 W 60/10
Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Gebühren für einen Antrag auf Eröffnung und …
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Nach einer Ansicht, welcher auch das Oberlandesgericht München folgt, ist für die Wertbestimmung auf sämtliche Einkünfte ohne Abzug der durch die Betriebsfortführung verursachten Kosten abzustellen (OLG München, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 60/10). - OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 W 286/11
Geschäftswert eines Konkursverfahrens
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13). - OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13). - OLG Koblenz, 20.01.2014 - 12 W 640/13
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung …
Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
- OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den …
Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind. - OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens
Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind.