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   LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16   

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https://dejure.org/2016,60537
LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16 (https://dejure.org/2016,60537)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 03.11.2016 - 22 T 899/16 (https://dejure.org/2016,60537)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 03. November 2016 - 22 T 899/16 (https://dejure.org/2016,60537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung für den Antrag auf Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens; Bestimmen des Werts der Insolvenzmasse im Fall der Betriebsfortführung

  • rewis.io

    Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).

    Nach einer Ansicht, welcher auch das Oberlandesgericht München folgt, ist für die Wertbestimmung auf sämtliche Einkünfte ohne Abzug der durch die Betriebsfortführung verursachten Kosten abzustellen (OLG München, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 60/10).

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von §

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).

    Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die angefochtene Entscheidung sich lediglich auf eine Entscheidung des OLG München vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 stütze, jüngere gegenläufige Entscheidungen jedoch unberücksichtigt lasse (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I - 15 W 198/12; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 793/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 630/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14).

    Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 10 W 60/10

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Gebühren für einen Antrag auf Eröffnung und

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Nach einer Ansicht, welcher auch das Oberlandesgericht München folgt, ist für die Wertbestimmung auf sämtliche Einkünfte ohne Abzug der durch die Betriebsfortführung verursachten Kosten abzustellen (OLG München, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 60/10).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 W 286/11

    Geschäftswert eines Konkursverfahrens

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
  • OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 12 W 640/13

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
    Nach anderer Ansicht ist für den Wert der Insolvenzmasse der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss maßgeblich, d. h. der während der Betriebsfortführung erwirtschaftete Gewinn ("Reinerlös", OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014 - 8 W 149/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 12 W 640/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012 - 3 W 286/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-15 W 198/12 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 W 739/13).
  • OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17

    Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den

    Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17

    Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens

    Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind.
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