Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatzfähigkeit der Vorhaltekosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer ...
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- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
Der Ansatz der 1, 8 Geschäftsgebühr ist vorliegend gerechtfertigt, weil von Klägerseite u. a. mit der 2 1/2-stündigen vorgerichtlichen Einvernahme des Zeugen - unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers und der Beiziehung der Ermittlungsakte schlüssig dargelegt wurde, dass eine umfangreiche Angelegenheit vorliegt, welche eine Überschreitung der Mittelgebühr rechtfertigt (BGH NJW-RR 2013, 1020). - BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …
Auszug aus LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
Liegt aber wie vorliegend ein Mehraufwand vor, so ist der Ansatz einer 1, 8-Gebühr durch den Klägervertreter nicht ermessensfehlerhaft, weil ihm insofern ein Ermessensspielraum von 20 % zukommt (BGH a. a. O. und BGH NJW 2012, 2813). - OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13
Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung
Auszug aus LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
Die Kostenpauschale ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verkehrssenats des OLG München auf 25,- EUR zu schätzen, § 287 ZPO (OLG München, Urteil vom 21.06.2013 - 10 U 1206/13 = BeckRS 2013, 10610). - BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Auszug aus LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine getrennte Vorhaltung von Fahrzeugen für fremdverschuldete und für andere Ausfälle wirtschaftlich eher fernliegend, so dass es für die Erstattungsfähigkeit von Vorhaltekosten genügt, dass der Geschädigte die Reservehaltung allgemein mit Rücksicht auf fremdverschuldete Ausfälle messbar erhöht hatte und dass sich diese Vorsorge dann schadensmindernd ausgewirkt hat (BGH NJW 1978, 812). - BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
An der Typizität fehlt es aber gerade, wenn unklar ist, ob die Kollision deshalb hervorgerufen wurde, dass der Spurwechsler unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO den Spurwechsel eingeleitet hat oder dass der von hinten Herannahende möglicherweise zu spät reagiert hat oder unaufmerksam gefahren ist (vgl. BGH NJW 2012, 608).