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   LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20 Die   

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https://dejure.org/2021,55866
LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20 Die (https://dejure.org/2021,55866)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 11.11.2021 - 82 O 4181/20 Die (https://dejure.org/2021,55866)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 11. November 2021 - 82 O 4181/20 Die (https://dejure.org/2021,55866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 166, § 826; ZPO § 138; Fahrzeugemissionen-VO Art. 3 Nr. 10, Art. 5
    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in von Audi geliefertem Dieselmotor (hier: Porsche Macan 3.0 TDI)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20
    (2) Das Gericht hat bereits mit Verfügung vom 14.09.2021 auf die Entscheidung BGH VI ZR 505/19 vom 08.03.2021 hingewiesen.

    Die von der Klagepartei zur Untermauerung ihrer Rechtsansicht im Schriftsatz vom 23.09.2021 zusammengetragenen Urteile verschiedener Instanzgerichte stammen, soweit ersichtlich, sämtlich aus Zeitpunkten vor der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2021 BGH VI ZR 505/19.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20
    Ein Handeln unter vertretbarer Auslegung des Gesetzes kann jedoch nicht als besonders verwerfliches Verhalten angesehen werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 30.07.2019, 10 U 134/19, Rn. 90).
  • OLG Koblenz, 21.10.2019 - 12 U 246/19

    Schadensersatz aus Delikt im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal bezüglich eines

    Auszug aus LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20
    Schließlich zeigt auch der in der Literatur (vgl. Führ, NVwZ 2017, 265) betriebene erhebliche Begründungsaufwand, um das "Thermofenster" als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen, dass keine klare und eindeutige Rechtslage gegeben ist, gegen welche die Beklagte bewusst verstoßen hätte (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 21.10.2019 - 12 U 246/19, BeckRS 2019, 25135, beckonline, mwN).
  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 776/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Auszug aus LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20
    Denn es ist unerheblich, wer "Hersteller" ist, d.h. wer den Motor zusammengebaut hat, zwischen Herstellung und Entwicklung eines Motors ist scharf zu unterscheiden (vgl. OLG München, Urteil vom 08.07.2021 - 8 U 776/20.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Ingolstadt, 11.11.2021 - 82 O 4181/20
    Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte, welche den im klägerischen Fahrzeug verbauten Motor nicht entwickelt und hergestellt hat, vom Verbau des Thermofensters Kenntnis hatte, kommt zur Überzeugung des Gerichts mit BGH VI ZR 433/19 eine Haftung bereits deshalb nicht in Frage, weil selbst dem Motorenhersteller selbst nicht nachgewiesen werden kann, dass diese im Hinblick auf das verbaute Thermofenster mit Schädigungsabsicht zum Nachteil der Fahrzeugkäufer handelte.
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