Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 14.09.2020 - 43 O 2103/19 |
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 14.09.2020 - 43 O 2103/19
- OLG München, 02.08.2022 - 5 U 5932/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 02.08.2022 - 5 U 5932/20
Haftung des Fahrzeugherstellers in Dieselfall als Teilnehmer der unerlaubten …
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 14.09.2020, Az. 43 O 2103/19, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 14.09.2020, Az. 43 O 2103/19, abgeändert:.
Der Kläger beantragt im Berufungsverfahren, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 14.09.2020, Az. 43 O 2103/19, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 13.648,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.10.2019 zu zahlen und im Übrigen die Berufung der Beklagten kostenpflichtig zurückzuweisen.
Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 14.09.2020, 43 O 2103/19, wird aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Die Beklagte beantragt, das am 14.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Ingolstadt, 43 O 2103/19, im Umfang der Beschwer der Beklagten und Berufungsklägerin abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.