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   LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15   

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https://dejure.org/2016,45450
LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15 (https://dejure.org/2016,45450)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 17.02.2016 - 12 S 1523/15 (https://dejure.org/2016,45450)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 12 S 1523/15 (https://dejure.org/2016,45450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    Unfallregulierung

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall -Unfallwagenverkauf ohne Information der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Verkauf des beschädigten Kfz durch Geschädigten ohne Information des Haftpflichtversicherers des Schädigers L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Ingolstadt, 28.08.2015 - 12 C 910/15

    Kaufvertrag, Restwert, Schadensminderungspflicht, Fahrzeug, Totalschaden,

    Auszug aus LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.08.2015, Az. 12 C 910/15, wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.08.2015, Az. 12 C 910/15, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.08.2015, Aktenzeichen 12 C 910/15 wird aufgehoben.

    Mit der Anschlussberufung beantragt die Klägerin: Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.08.2015, Az.: 12 C 910/15, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin Nebenforderungen in Höhe von 150, 06 EUR nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25.02.2015 zu bezahlen.

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15
    Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist (vgl. hierzu BGH, Entscheidung vom 08.11.1994, Az.: VI ZR 3/94).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

    Auszug aus LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15
    Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (vgl. BGH, Entscheidung vom 23.11.2010, Az.: VI ZR 35/10).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Ingolstadt, 17.02.2016 - 12 S 1523/15
    Im allgemeinen leistet der Geschädigte dabei dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. hierzu BGH, Entscheidung vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 132/04).
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