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   LG Ingolstadt, 19.07.2021 - 43 O 2472/20 Die   

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LG Ingolstadt, 19.07.2021 - 43 O 2472/20 Die (https://dejure.org/2021,58420)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 19.07.2021 - 43 O 2472/20 Die (https://dejure.org/2021,58420)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 43 O 2472/20 Die (https://dejure.org/2021,58420)
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  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Ingolstadt, 19.07.2021 - 43 O 2472/20
    Der Bundesgerichtshof hebt im Rahmen der Schadensberechnung die Grundsätze der Vorteilsausgleichung und das schadensrechtliche Bereicherungsverbot hervor und stellt klar, dass der Ersatzanspruch in die Nähe eines dem deutschen Recht fremden Strafschadensersatzes gerückt würde, wenn ein Nutzungsersatz nicht berücksichtigt würde (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 64 ff.).

    Für die Berechnung ist - soweit ersichtlich - die folgende Methode üblich, die bisher auch das Gericht praktiziert hat und deren Anwendung der Bundesgerichtshof nicht beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 78 ff.):.

    Dies hat den Vorteil, dass gegenüber dem Abstellen auf die Nutzungsdauer die tatsächlich gefahrenen Kilometer als tatsächlich gezogene Nutzungen bewertet werden, was auch der Bundesgerichtshof für sachgerecht erachtet hat (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 78 ff.).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof in der von der Klagepartei angesprochenen Entscheidung hervorgehoben und sogar eine lineare Berechnung des Nutzungsersatzes für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 78 ff.).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus LG Ingolstadt, 19.07.2021 - 43 O 2472/20
    c) Soweit von den Klageparteien teilweise unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2005 (Aktenzeichen VII ZR 325/03, Entscheidung zur Anrechnung des Nutzungsvorteils bezüglich einer Eigentumswohnung) argumentiert wird, dass die Nutzungen unabhängig vom Wert bzw. Wertverlust des genutzten Gegenstands gesehen werden müssten und deshalb eine degressive Ermittlung nicht in Betracht komme, überzeugt dies nicht.
  • OLG Köln, 10.03.2020 - 4 U 219/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Auszug aus LG Ingolstadt, 19.07.2021 - 43 O 2472/20
    Soweit eine Ansicht (vgl. beispielsweise OLG Köln Urt. v. 10.3.2020 - 4 U 219/19, BeckRS 2020, 3439 Rn. 117, beckonline) argumentiert, dass der hypothetische Veräußerungswert eines mangelfreien Fahrzeugs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nur dann ein sachgerechter Maßstab für die Bewertung der gezogenen Nutzungsvorteile wäre, wenn auch von einer zeitnahen Veräußerung ausgegangen werden könnte, übersieht sie, dass der Wert der gezogenen Nutzungen unabhängig davon ist, ob der jeweilige Kläger eine (zeitnahe) Veräußerung plant(e).
  • OLG München, 23.02.2022 - 7 U 5748/21

    Abgasskandal: vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch Verwendung einer nahezu

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 19.07.2021, Az. 43 O 2472/20 Die, abgeändert.

    Er beantragt unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 20.07.2021, Az.: 43 O 2472/20:.

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