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   LG Ingolstadt, 21.01.2021 - 52 O 1009/15   

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LG Ingolstadt, 21.01.2021 - 52 O 1009/15 (https://dejure.org/2021,59693)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 21.01.2021 - 52 O 1009/15 (https://dejure.org/2021,59693)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 52 O 1009/15 (https://dejure.org/2021,59693)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 17.05.2021 - 28 U 744/21

    Auftragsbestätigung, Einrede der Verjährung, Gewährleistungsansprüche,

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21.01.2021, Aktenzeichen 52 O 1009/15 Bau, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21.01.2021, Aktenzeichen 52 O 1009/15 Bau, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21

    Einheitliches Vertragsverhältnis, Auftragsbestätigung, Einheitlicher Werkvertrag,

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21.01.2021, Az. 52 O 1009/15 Bau, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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