Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
- OLG München, 18.03.2015 - 21 U 4559/14
- OLG München, 13.05.2015 - 21 U 4559/14
- BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95
Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Beschaffenheitsmerkmale können sich zwar auch aus rechtlichen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt ergeben, jedoch müssen diese Beziehungen in der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst ihren Grund haben, ihm selbst unmittelbar innewohnen, von ihm ausgehen; sie dürfen sich nicht erst durch Heranziehen von außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden Verhältnissen oder Umständen ergeben (BGH, WM 1988, 48; NJW 1996, 2025).Die Herstellergarantie stellt vielmehr lediglich eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache dar und hat in der Kaufsache nicht selbst ihren Grund, haftet ihr nicht an (BGH, NJW 1996, 2025; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-1 U 141/07).
Die Begründung des OLG Schleswig beschränkt sich -offenbar in Unkenntnis der genauen Entscheidung - auf einen Verweis auf die Entscheidung BGH, NJW 1996, 2025.
- OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11
Internetauktion über Jahreswagen: Rückabwicklung bei fehlender Herstellergarantie
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Der gegenteiligen Rechtsauffassungen des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 15.03.2012, A. 5 U 103/11, und des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 01.02.2006, Az. 3 U 106/05, kann nicht gefolgt werden. - OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Die Herstellergarantie stellt vielmehr lediglich eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache dar und hat in der Kaufsache nicht selbst ihren Grund, haftet ihr nicht an (BGH, NJW 1996, 2025; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-1 U 141/07). - OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 3 U 106/05
Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages: Wechsel des Käufers vom Minderungs- …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Der gegenteiligen Rechtsauffassungen des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 15.03.2012, A. 5 U 103/11, und des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 01.02.2006, Az. 3 U 106/05, kann nicht gefolgt werden. - BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Beschaffenheitsmerkmale können sich zwar auch aus rechtlichen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt ergeben, jedoch müssen diese Beziehungen in der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst ihren Grund haben, ihm selbst unmittelbar innewohnen, von ihm ausgehen; sie dürfen sich nicht erst durch Heranziehen von außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden Verhältnissen oder Umständen ergeben (BGH, WM 1988, 48; NJW 1996, 2025).
- OLG München, 13.05.2015 - 21 U 4559/14
Beworbene, aber abgelaufene Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal eines …
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 30.10.2014, AZ: 32 O 209/14, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt, AZ: 32 O 209/14, verkündet am 30.10.2014, wie folgt abgeändert:.