Rechtsprechung
LG Itzehoe, 06.05.2020 - 11 S 46/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Sind Balkone zwingend Sondereigentum?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Balkon ist nicht zwingend Sondereigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann gehört ein Balkon zum Sondereigentum?
- mietrecht-dav.de , S. 8 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer TE: Balkone als Sondereigentum?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Balkon ist nicht Sondereigentum, wenn die Teilungserklärung dies nicht bestimmt! (IMR 2020, 464)
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 18.06.2019 - 44 C 256/18
- LG Itzehoe, 13.03.2020 - 11 S 46/19
- LG Itzehoe, 06.05.2020 - 11 S 46/19
Wird zitiert von ...
- LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
Sofern § 3 Ziff 1 b) der Teilungserklärung unter anderem bestimmt, dass Einrichtungen und Anlagen, die sich außerhalb des Sondereigentums befinden, ebenfalls Gegenstand des Sondereigentums sind, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch, sondern nur dem Sondereigentum zu dienen bestimmt sind, kann sich dies im Übrigen nur auf den Balkon/Dachterrassenraum und nicht auf konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile beziehen, da ansonsten keine Sondereigentumsfähigkeit besteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2020 - 11 S 46/19 mit Anmerkung Schneidenbach, MietR 22/2020; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.1998 - 3 Wx 418/98; OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 - NZM 2007, 369; - 11 S 46/19).