Rechtsprechung
LG Itzehoe, 07.01.2019 - 11 T 46/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwertkorrektur nach Anfechtung von Jahresabrechnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 27.06.2018 - 35 C 2/17
- LG Itzehoe, 07.01.2019 - 11 T 46/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus LG Itzehoe, 07.01.2019 - 11 T 46/18
Da nach der neueren Rechtsprechung des BGH zum Streitwert bei der Anfechtung eines die Jahresabrechnung genehmigenden Beschlusses (Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16 - BeckRS 2017, 111682), die entsprechend auch für die Anfechtung eines Beschlusses gilt, durch den ein Wirtschaftsplan genehmigt worden ist, auf den vollen Wert und nicht lediglich auf einen Anteil hiervon abzustellen ist, ist für das nach § 49 Abs. 1, S. 1 GKG in erster Linie maßgebliche hälftige Gesamtinteresse ein Betrag von 664.726,67 EUR (50 % von 1.329.453,34 EUR) zugrunde zu legen.