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   LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16   

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LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16 (https://dejure.org/2017,63537)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07.02.2017 - 6 O 229/16 (https://dejure.org/2017,63537)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 6 O 229/16 (https://dejure.org/2017,63537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung bezüglich der Frage der Wechselbezüglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Allein die Tatsache, dass jeweils als Schlusserben Verwandte des Ehegatten eingesetzt werden, genügt für die Annahme der Wechselbezüglichkeit nicht (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2016 - 3 Wx 95/15; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08).

    Ob darüber hinaus im konkreten Fall auch die Äußerungen der Erblasserin nach dem Tod ihres Ehemannes als auslegungsrelevanter Umstand berücksichtigt werden kann (bejahend: OLG Schleswig, Beschluss v. 11.01.2016 - 3 Wx 95/15), kann dahinstehen.

    (OLG Schleswig, Beschluss v. 11.01.2016 - 3 Wx 95/15).

    Eine solche Auslegung ist jedoch vorliegend nicht möglich, sodass § 2270 Abs. 2 BGB insoweit nicht zur Anwendung gelangen kann (vgl. hierzu OLG Schleswig, Beschluss v. 11.01.2016 - 3 Wx 95/15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08

    Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Wechselbezügliche Verfügungen können mithin nur angenommen werden, wenn der Wille der Erblasser, solche wechselbezüglichen Verfügungen zu treffen, auch festgestellt werden kann, ggf. unter Heranziehung der Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB (vgl. OLG München , Urteil v. 10.12.2008 - 20 U 2303/08).

    Allein die Tatsache, dass jeweils als Schlusserben Verwandte des Ehegatten eingesetzt werden, genügt für die Annahme der Wechselbezüglichkeit nicht (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2016 - 3 Wx 95/15; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08).

    Außerhalb der Zweifelsregelung des § 2270 Abs. 2 BGB, dessen Anwendung hier nicht zur Bejahung der Wechselbezüglichkeit führt, genügen bloße Wahrscheinlichkeiten für die Annahme der Wechselbezüglichkeit gerade nicht (OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn ein enger zeitlichen Zusammenhang der in verschiedenen Testamenten enthaltenen Verfügungen vorliegt und das spätere Testament auch inhaltlich Bezug nimmt auf das frühere (vgl. BayObLG, Beschluss v. 26.01.1999 - 1Z BR 44/98).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen zwei Testament ist, desto unwahrscheinlicher ist eine Verknüpfung der dort getroffenen Verfügungen im Sinne einer Wechselbezüglichkeit (BayObLG, Beschluss v. 26.01.1999 - 1Z BR 44/98).

    Voraussetzung der Anwendung von § 2270 Abs. 2 BGB ist bei verschiedenen, zeitlich und räumlich auseinanderliegenden Testamenten gerade, dass eine Wechselbezüglichkeit der Verfügungen im Rahmen der Auslegung ermittelt werden kann (BayObLG, Beschluss v. 26.01.1999 - 1Z BR 44/98) Es ist deshalb stets vorrangig zu prüfen, ob dem späteren gemeinschaftlichen Testament entnommen werden kann, dass die frühere Verfügung, die denklogisch ohne Abhängigkeit von der erst späteren Verfügung getroffen worden ist, nunmehr in wechselbezüglicher Abhängigkeit stehen soll.

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Das Prozessgericht ist auch nicht an das Ergebnis des Erbscheinsverfahrens gebunden (BGH, Urteil v. 14.04.2010 - IV ZR 135/08).
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Ein Ausspruch über die Kosten hinsichtlich der zunächst beklagten Frau U. K. war nicht erforderlich, da bei einer - wie hier - Klagerücknahme vor Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses regelmäßig keine Kosten entstehen (BGH, Beschluss v. 12.05.2004 - XII ZB 226/03).
  • BayObLG, 29.01.1993 - 1Z BR 80/92

    Widerruf einer Erbeinsetzung; Abänderung eines Schlusserbes in ein Vermächtnis

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Verbleiben mithin hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der hier maßgeblichen, im Testament vom 06.02.1996 getroffenen Verfügungen zu mindestens einer anderen letztwilligen Verfügung Zweifel, so gehen diese Zweifel zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wechselbezüglichkeit beruft (BayObLG, Beschluss v. 29.01.1993 - 1Z BR 80/92; Palandt/Weidlich, 74. Auflage 2015, § 2270 Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Ein Feststellungsklage kann deshalb auch bei fehlendem Feststellungsinteresse als unbegründet abgewiesen werden (BGH, Urteil v. 27.10.2009 - XI ZR 225/08).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16
    Ein übereinstimmendes Motiv allein kann jedoch allenfalls indiziell für die Annahme von Wechselbezüglichkeit sein, reicht für sich allein aber nicht aus (BayObLG, Beschluss v. 16.05.2001 - 1Z BR 2/01; Staudinger/Kanzleiter (2006), § 2270 Rn. 24).
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