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   LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17 (Revision zugelassen)   

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https://dejure.org/2020,32105
LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17 (Revision zugelassen) (https://dejure.org/2020,32105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07.08.2020 - 11 S 43/17 (Revision zugelassen) (https://dejure.org/2020,32105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07. August 2020 - 11 S 43/17 (Revision zugelassen) (https://dejure.org/2020,32105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 34 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: PKH-Antrag und fehlende Vorschusszahlung

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: TE legt die Höhe der Instandhaltungsrücklage fest

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsfrist bei Prozesskostenhilfeantrag (IMR 2021, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung bei Verfahrensmängeln? (IMR 2021, 32)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Dabei wird eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen, um eine Überforderung der klagenden Partei sicher auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14; Niedenführ, in: Niedenführ/Schmidt- Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 46 Rn. 69ff.).

    Eine noch hinnehmbare Verzögerung wird angenommen, wenn der Kostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14; BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11; BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 44/11).

    Maßgeblich ist vielmehr, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderlich Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verlängert hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14).

    Dieser Zeitaufwand ist im Allgemeinen mit drei Werktagen zu veranschlagen unter Ausklammerung des Eingangstages und von Wochenendtagen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14).

    Von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei kann zudem nicht verlangt werden, an Wochenend- und Feiertagen oder Heiligabend und Silvester für die Einzahlung des Kostenvorschusses Sorge zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14).

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Dies kann unter Umständen bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan geboten sein (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11).

    Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Eigentümer auf die Beschlussfassung vorbereiten können, wobei grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung der Beschlüsse ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11).

    Die hiervon zu unterscheidende Frage, ob die Wohnungseigentümer sich eine hinreichende Erkenntnisgrundlage für die Beschlussfassung verschaffen konnten, weil ihnen die für die Willensbildung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlagen, ist jeweils für den Einzelfall aufgrund einer Abwägung der maßgeblichen Umstände zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.03.2020 - 2-13 S 65/19).

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot führt jedoch grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09).

    Eine schon nach dem Inhalt des Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Schlüssels ist danach nicht von der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG gedeckt und daher nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10; BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09).

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Insbesondere wird nicht (mehr) verlangt, dass der anfechtende Wohnungseigentümer seinen Anfechtungsantrag mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrag beziehungsweise einem Verpflichtungsantrag gerichtet auf die Vornahme der abgelehnten Handlung verbinden muss (vgl. BGH, Urteil 15.01.2010 - V ZR 114/09; BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15).

    Dieses den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen, das Ausdruck ihres Selbstorganisationsrechtes ist, findet seine Grenze erst dort, wo der geltend gemachte Antrag offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel begründet ist, so dass ein unnötiger Rechtsstreit mit entsprechendem Kostenrisiko in Kauf genommen würde (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15; Niedenführ, in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 46 Rn. 33).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Daher muss die Darstellung den tatsächlichen Bestand der Instandhaltungsrücklage erkennen lassen und ausweisen, in welchem Umfang die Wohnungseigentümer mit ihren Zahlungen im Rückstand sind (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09).

    Legt ein Verwalter eine fehlerhafte Abrechnung oder einen fehlerhaften Wirtschaftsplan vor, so widerspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, ihm gleichwohl Entlastung zu erteilen (BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; Niedenführ, in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 28 Rn. 384).

  • LG Itzehoe, 03.12.2013 - 11 S 86/12
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Dieser Beschluss wurde angefochten und in der Berufungsinstanz durch Urteil der Kammer zum Aktenzeichen 11 S 86/12 für ungültig erklärt (vgl. Anlage K 7, Bl. 53 d.A.).

    Da es sich laut des Urteils der Kammer zum Aktenzeichen 11 S 86/12 bei den auf dem Balkon sanierten Bauteilen um Sondereigentum handele, könne die Gemeinschaft nicht durch Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden, hierfür die Kosten zu übernehmen.

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Eine schon nach dem Inhalt des Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Schlüssels ist danach nicht von der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG gedeckt und daher nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10; BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Dagegen wird ganz überwiegend vertreten, dass eine Beschlusskompetenz dem Grunde nach besteht (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.01.2005 - 20 W 30/04; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 9/08; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2011 - 25 S 56/10; Merle, in: Bärmann, WEG 14. Auflage 2018, § 24 Rn. 102a ff.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Schmidt- Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 24 Rn. 53; Steinmeyer, in: Timme, WEG, 2. Auflage, § 2 Rn. 192; Schultzky, in: Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 24 Rn. 84; Bassenge, in: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 24 WEG Rn. 16; Schmidt: Die Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung, ZWE 2012, 480).
  • KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13

    Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Dabei ist das Interesse der Parteien, wenn sich die Beschlussanfechtungsklage gegen die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan insgesamt richten, nicht mehr nach einem Bruchteil des Nennbetrages zu bestimmen, wie dies auch der Bundesgerichtshof zu § 48 WEG a.F. noch vertreten hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZR 83/07), sondern nach deren vollem Nennbetrag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16; KG, Beschluss vom 10.09.2013 - 4 W 40/13).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
    Legt ein Verwalter eine fehlerhafte Abrechnung oder einen fehlerhaften Wirtschaftsplan vor, so widerspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, ihm gleichwohl Entlastung zu erteilen (BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; Niedenführ, in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 28 Rn. 384).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

  • LG Hamburg, 22.09.2010 - 318 S 126/09
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 13 S 65/19

    Keine Jahresabrechnung vorab übersendet - keine Beschlussfassung!

  • BGH, 18.01.2013 - V ZR 88/12

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich der

  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

  • LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Genehmigungs- und

  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

  • AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtungsfristwahrung durch

  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13

    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der

  • OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch

  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11

    Wohnungseigentumsverwaltungsgesellschaft: Übergang des Verwalteramtes bei einer

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11

    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11

    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des

  • LG Hamburg, 04.07.2012 - 318 T 38/12

    Rechtzeitige Zahlung des Kostenvorschusses im Rahmen der Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Allgemein formuliert, wird eine Übersendung bzw. eine sonstige Zurverfügungstellung von Unterlagen (vgl. dazu Greiner, a.a.0., § 4, Rdnr. 15) zu einem vorgeschlagenen Beschluss erforderlich sein, wenn für die Beschlussfassung eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (so auch LG Itzehoe, ZWE 2021, 167; LG Frankfurt, NJW-RR 2018, 1168, 1169; LG Frankfurt, ZWE 2017, 48; LG München I, a.a.0.; Jennißen/Schultzky, WEG, 7. Auflage, § 24, Rdnr. 56).
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