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   LG Itzehoe, 09.03.2016 - 11 S 79/15   

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https://dejure.org/2016,16722
LG Itzehoe, 09.03.2016 - 11 S 79/15 (https://dejure.org/2016,16722)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.03.2016 - 11 S 79/15 (https://dejure.org/2016,16722)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. März 2016 - 11 S 79/15 (https://dejure.org/2016,16722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG, Einsicht in Abrechnungsunterlagen, Belegkopien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch 500 km entfernt wohnender Eigentümer muss Unterlagen in der Verwaltung einsehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer muss für Einsicht in Verwaltungsunterlagen notfalls anreisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen - Wohnungseigentümer ist 500 km entfernte Anreise zum Verwaltersitz einmal im Jahr zumutbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen (IMR 2016, 382)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.03.2016 - 11 S 79/15
    Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, IMR 2011, 150).

    Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, IMR 2011, 150).

    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 11.02.2011 (V ZR 66/10) ist das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben.

    Allerdings betont er, dass sich eine Pflicht zur Übersendung von Ablichtungen bestimmter Unterlagen aus dem Einsichtnahmerecht des Wohnungseigentümers ergeben könne (BGH, Urt. v. 11.02.2011 - V ZR 66/10 Tz. 11 mit Verweis auf OLG München, NZM 2006, 512), aber nur dann, wenn Treu und Glauben es gebieten.

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