Rechtsprechung
LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- baurechtsiegen.de
WEG - Verfügungsbefugnis des Bauträgers - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen
- RA Kotz
WEG- Küchenabluftleitung des einzelnen Wohnungseigentümers zulässig?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbau eines Küchenabzugs zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung: Durch Bauträger und nach welchem Maßstab? (IMR 2018, 376)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 23.11.2015 - 16 C 2/15
- LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung
Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276). - BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung
Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276). - BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …
Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Nach Auffassung des BGH ist der Erwerber von Wohnungseigentum, der mit dem teilenden Bauträger eine partiell planwidrige Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vereinbart, weder (mittelbarer) Handlungsstörer noch Zustandsstörer (BGH, Urt. v. 14.11.2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 1227, Tz. 16). - BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99
Anträge im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Die hier zu beurteilende Fallgestaltung lässt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht mit derjenigen vergleichen, über die das BayObLG in dem Beschluss vom 12.04.2000 (2Z BR 151/99, NJW-RR 2001, 156) zu entscheiden hatte.