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   LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15   

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https://dejure.org/2018,22304
LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15 (https://dejure.org/2018,22304)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 10.04.2018 - 11 S 129/15 (https://dejure.org/2018,22304)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 10. April 2018 - 11 S 129/15 (https://dejure.org/2018,22304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • baurechtsiegen.de

    WEG - Verfügungsbefugnis des Bauträgers - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen

  • RA Kotz

    WEG- Küchenabluftleitung des einzelnen Wohnungseigentümers zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau eines Küchenabzugs zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Durch Bauträger und nach welchem Maßstab? (IMR 2018, 376)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
    Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98

    Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
    Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
    Nach Auffassung des BGH ist der Erwerber von Wohnungseigentum, der mit dem teilenden Bauträger eine partiell planwidrige Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vereinbart, weder (mittelbarer) Handlungsstörer noch Zustandsstörer (BGH, Urt. v. 14.11.2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 1227, Tz. 16).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
    Die hier zu beurteilende Fallgestaltung lässt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht mit derjenigen vergleichen, über die das BayObLG in dem Beschluss vom 12.04.2000 (2Z BR 151/99, NJW-RR 2001, 156) zu entscheiden hatte.
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