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LG Itzehoe, 12.07.2016 - 4 O 18/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 178 Abs 3 InsO, § 257 Abs 1 S 1 InsO, § 322 Abs 1 ZPO
Zulässigkeit der Klage bei Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle, Auslegung der Regelungen in einem Insolvenzplan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02
Auslegung von Regelungen in einem Insolvenzplan; Fortführung von …
Auszug aus LG Itzehoe, 12.07.2016 - 4 O 18/16
Vielmehr ist das Verständnis derjenigen maßgebend, die den Insolvenzplan beschlossen haben, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Wille einzelner Gläubiger durch Mehrheitsentscheidungen überwunden werden kann gem. §§ 244 ff InsO (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2005 - IX ZR 36/02 -, juris - m.w.N.).
- OLG Schleswig, 06.04.2017 - 11 U 96/16
Prokon-Insolvenz - Gläubiger, die ihren Genussrechtserwerb angefochten haben, …
die Beklagte unter Abänderung des am 05.07.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Itzehoe, Aktenzeichen 4 O 18/16, zu verurteilen, an sie 10.924,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.