Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 14.05.2018 - 4 T 78/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24622
LG Itzehoe, 14.05.2018 - 4 T 78/18 (https://dejure.org/2018,24622)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 14.05.2018 - 4 T 78/18 (https://dejure.org/2018,24622)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 4 T 78/18 (https://dejure.org/2018,24622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Ratingen, 30.11.2018 - 31 M 1010/18
    Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Drittauskünften nach § 892 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 802 I ZPO löst keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus, da dieser Auftrag gebührenrechtlich keine besondere eigenständige Vollstreckungsmaßnahme darstellt (LG Itzehoe, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 4 T 78/18 - juris), denn die Einholung der Drittauskünfte stellt lediglich eine Fortsetzung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft dar, zumal Drittauskünfte von Gesetzes wegen nur dann eingeholt werden dürften, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht