Rechtsprechung
LG Itzehoe, 17.10.2014 - 11 T 44/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dritter erwirbt Wohnung: Vollstreckung eines Rückbautitels nicht möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vollstreckungsvereitelung mittels Übertragung von Miteigentum - anwaltliches Vorgehen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dritter erwirbt Wohnung: Vollstreckung eines Rückbautitels nicht möglich! (IMR 2015, 36)
Verfahrensgang
- AG Niebüll, 15.07.2014 - 10 II 33/07
- LG Itzehoe, 17.10.2014 - 11 T 44/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?
Auszug aus LG Itzehoe, 17.10.2014 - 11 T 44/14
Die Zwangsvollstreckung ist bei einer derartigen Fallgestaltung nur dann möglich, wenn der Miteigentümer sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder die Vollstreckungsgläubigerin einen eigenen Duldungstitel gegen den Miteigentümer erwirkt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 443).