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   LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14   

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https://dejure.org/2016,24234
LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14 (https://dejure.org/2016,24234)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.01.2016 - 11 S 61/14 (https://dejure.org/2016,24234)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 11 S 61/14 (https://dejure.org/2016,24234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch Negativbeschluss muss verkündet werden; §§ 22, 43 Nr. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstimmungsergebnis muss verkündet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Austausch von Holzfenstern durch Kunststofffenster: Modernisierung? (IMR 2017, 1030)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Vor diesem Hintergrund genügt es, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen (vgl. BT-Drucks. 16/887 Seite 30; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).

    Vor diesem Hintergrund hat auch die herrschende Rechtsprechung nach der bisherigen Rechtslage beim Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung angenommen (vgl. OLG München, Beschluss vom 2.7.2008 - 32 Wx 91/08; BayObLG, Beschluss vom 11.2.2005 - 2Z BR 177/04; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12, LG München, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).

    Bei einem derartigen Alter spricht bereits die allgemeine Erfahrung dafür, dass die beschlossene Gesamterneuerung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12).

    Vor diesem Hintergrund bleibt es bei Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG i.V.m. § 555b Nr. 4 BGB - wie der vorliegenden - im Grundsatz bei dem vorgenannten Maßstab, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen (vgl. BT-Drucks. 16/887 Seite 30; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).

    Einer Kosten-Nutzen-Analyse bedurfte es nicht (vgl. Hierzu auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12; LG München I, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08).

  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Vor diesem Hintergrund hat auch die herrschende Rechtsprechung nach der bisherigen Rechtslage beim Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung angenommen (vgl. OLG München, Beschluss vom 2.7.2008 - 32 Wx 91/08; BayObLG, Beschluss vom 11.2.2005 - 2Z BR 177/04; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12, LG München, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).

    Einer Kosten-Nutzen-Analyse bedurfte es nicht (vgl. Hierzu auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12; LG München I, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Wird das Ergebnis eines Abstimmungsverfahrens durch den Versammlungsleiter einer Wohnungseigentümerversammlung nicht verkündet, fehlt grundsätzlich eine konstitutive Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 23.8.2001 - V ZB 10/01).

    Feststellung des Beschlussergebnisses durch das Gericht ersetzt die unterbliebene Feststellung des Versammlungsleiters und komplettiert so den Tatbestand für das Entstehen eines Wohnungseigentümerbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 23.8.2001 - V ZB 10/01; Klein, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 43 Rn. 104; Schultzky, in: Jennißen, WEG, 4. Auflage, 2015, § 23, Rn. 68; Drabek, in: Riecke/Schmidt, WEG, 4. Auflage, 2015, § 23, Rn. 24).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Den Wohnungseigentümern steht es daher jederzeit frei, über denselben Beschlussgegenstand erneut zu beschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.2002 - V ZB 30/02; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 2014, 11. Auflage, § 23, Rn. 60).
  • BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04

    Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster als Instandhaltung und

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Vor diesem Hintergrund hat auch die herrschende Rechtsprechung nach der bisherigen Rechtslage beim Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung angenommen (vgl. OLG München, Beschluss vom 2.7.2008 - 32 Wx 91/08; BayObLG, Beschluss vom 11.2.2005 - 2Z BR 177/04; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12, LG München, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).
  • BayObLG, 28.08.1986 - BReg. 2 Z 24/86
    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Grundsätzlich dürfte zwar ein bestandskräftiger Zweitbeschluss dem Rechtsschutzinteresse an der Feststellung des Zustandekommens eines Negativbeschlusses entgegenstehen (vgl. zu einem Antrag auf Nichtzustandekommen bei bestandskräftigem Zweitbeschluss: BayObLG, Beschluss vom 28.8.1986 - BReg. 2 Z 24/86; Müller, Praktische Frage des Wohnungseigentums, 4. Auflage 2004, Rn. 1168).
  • KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00

    Anfechtbarer Negativbeschluss; Feststellung der Gültigkeit

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
    Auch Negativbeschlüssen kommt Beschlussqualität zu, so dass für ihre gerichtliche Feststellung regelmäßig ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. KG, Beschluss vom 17.4.2002 - 24 W 9387/00; Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage, 2010, § 43, Rn. 11).
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