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   LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19   

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https://dejure.org/2020,6233
LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19 (https://dejure.org/2020,6233)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.03.2020 - 7 O 271/19 (https://dejure.org/2020,6233)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. März 2020 - 7 O 271/19 (https://dejure.org/2020,6233)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • schuldnerberatung-sh.de (Kurzinformation)

    Zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18

    Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Es wäre daher nach Auffassung des OLG Frankfurt Sache des Gesetzgebers, aus den vom Landgericht Hamburg angestellten Erwägungen durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Mai 2019 - 6 U 170/18 -, Rn. 11, juris).

    Wie das Landgericht Hamburg zutreffend ausgeführt hat, entfällt die Grundlage für diese gesetzgeberische Erwägung, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt und der Darlehensgeber deswegen den Darlehensvertrag gekündigt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Mai 2019 — 6 U 170/18 —, Rn. 11, juris).

    Der Ansicht des OLG Frankfurt, dem könne (und müsse?) nur der Gesetzgeber abhelfen, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen, weil in Fällen, wie dem vorliegenden, der die Ungleichbehandlung rechtfertigende gesetzgeberische Grund der Regelung konterkariert wird.

  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Lasten des Schuldners verursachen muss (vgl. BGH NJW 2011, 1870, Rn. 14).

    dem Hintergrund der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist zu vermeiden, dass der Gläubiger trotz eingehender Zahlungen des Schuldners allein zur Verhinderung des Verjährungseintritts die Titulierung betreiben und damit weitere Kosten zu Lasten des Schuldners verursachen muss (vgl. BGH NJW 2011, 1870, Rn. 14).

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 31 W 82/15

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehens nach Kündigung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber im Bereich des•Verbraucherkreditrechts eine von der sonstigen Systematik des BGB abweichende Regelung schaffen wollte, nach der Verjährung häufig erst rund 13 Jahre nach Anspruchsentstehung eintreten würde (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2015 I-31 W 82/15 3, juris; Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 497 BGB (Stand: 01.02.2020), Rn. 24).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.09.2013 - 6 O 2832/12
    Auszug aus LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Da schon die Klage wegen eingetretener Verjährung abzuweisen war, kann auch dahinstehen, ob der Anspruch wegen langjähriger Untätigkeit der Klägerin verwirkt wäre (so LG Nürnberg-Fürth v. 23.09.2013-6 0 2832/12; Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl, § 497 Rn 24).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12

    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 (1 BvL 11/12) ist zu entnehmen, dass eine solche Prüfung in Betracht zu ziehen ist.
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