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LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
- OLG Schleswig, 08.12.2016 - 11 U 21/16
- BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 2/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter …
Auszug aus LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
In diesem Zusammenhang kommt auf den Zeitpunkt an, an dem der Grund für den Mangel angelegt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - zitiert nach juris).Diese Ware hätte unter dem gleichen Verdacht gestanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - juris).
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12
Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater …
Auszug aus LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
Diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen (BGH NJW-RR 1989, 918 und NZI 2013, 886 m.w.Nw.). - BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen
Auszug aus LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
Die Klägerin macht konkret Einzelarbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter geltend, deren Vergütung sich nach den geleisteten Stunden richtet, und welche einen messbaren Marktwert haben (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 07. März 2001 - X ZR 160/99 -, Rn. 22, zitiert nach juris). - BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Auszug aus LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
Diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen (BGH NJW-RR 1989, 918 und NZI 2013, 886 m.w.Nw.). - BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13
Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter
Auszug aus LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
Einen solchen Fehler weisen Futtermittel auf, bei denen festgesetzte Höchstmengen an unerwünschten Stoffen überschritten sind (BGH NJW 2015, 544 = MDR 2015, 12 = WM 2015, 397).